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21.09.2022
Indirekte Steuern/Zoll

Bundesregierung hat temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen auf den Weg gebracht - Bundestagsbeschluss inkl. Steuerfreiheit Inflationsprämie

 Aktuell:

  • Das Gesetz wurde am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, BGBl I 2022 S. 1743
  • Am 07.10.2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. BR-Drs. 476/22 (B)
  • Der Bundestag hat am 30.09. das Gesetz in der vom Finanzzausschuss vorgeschlagenen Fassung (BT-Drs. 20/3744) verabschiedet. Dabei wurden folgende Änderungen beschlossen:
    • Der ermäßigte Steuersatz soll auch für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz gelten
    • Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen (Zuschüssen und Schabezügen) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 Euro bis 31.12.2024
     
  • Die Regierungsfraktionen haben den Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht. BT-Drs. 20/3530

Am 14.09.2022 hat die Bunderegierung eine Formulierungshilfe für einen Fraktionsentwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz von derzeit 19% auf 7% beschlossen. Die geplante Absenkung soll für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 gelten und dazu dienen, die gestiegenen Gaspreise abzufedern.

Am 14.09.2022 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz von derzeit 19% auf 7% beschlossen. Die geplante Absenkung soll für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 gelten und dazu dienen, die gestiegenen Gaspreise abzufedern. Die Neuregelung erfasst auch Gas aus Biogasanlagen, das über das Erdgasnetz verteilt wird. Hingegen werden Gaslieferungen außerhalb des Erdgasnetzes über andere Vertriebswege (wie z. B. Kartuschen und Gasflaschen) von der Neuregelung nicht erfasst und unterliegen weiterhin 19% Umsatzsteuer. Die Formulierungshilfe bietet die Grundlage für einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktion im Bundestag.​

Neben den signifikant gestiegenen Marktpreisen wurden erst im August 2022 mit Wirkung zum 01.10.2022 neue Entgelte und Umlagen auf Erdgas eingeführt bzw. bestehende erhöht: So wurde die sogenannte Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent/kWh und die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,59 Cent/kWh eingeführt. Darüber hinaus wurde für die ab dem 01.10.2022 geltende Umlageperiode folgende Umlagen und Entgelte festgelegt (siehe Pressemitteilung von Trading Hub Europe über die ab dem 01.10.2022 geltenden Entgelte und Umlagen):

  • die SLP Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 Cent/kWh,
  • die RLM Bilanzierungsumlage auf 0,39 Cent/kWh
  • ein Konvertierungsentgelt in Höhe von 0,045 Cent/kWh für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas
  • eine Konvertierungsumlage in Höhe von 0,038 Cent/kWh,
  • das VHP Entgelt wird auf 0,000148 Cent/kWh.

Diese Umlagen und Entgelte erhöhen für den Verbraucher den Gaspreis signifikant. Die Gasversorger haben bereits reagiert und Preiserhöhungen angekündigt.

Auch wenn die geplante Gesetzesänderung zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen einfach ausschaut, ergeben sich in der Praxis relevante Detailfragen, wie z.B. im Zusammenhang mit der Lieferung von Fernwärme und der Einordnung von Gaslieferungen als Dauerleistungen:

Kein ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Fernwärme

Der ursprüngliche Plan, die Umsatzsteuer auf die erhöhten Umlagen nicht zu erheben, war europarechtlich nicht haltbar und ist deshalb gescheitert. Durch die geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz sollen die Erhöhungen daher auf anderem Wege kompensiert werden. Dies geschieht aber nur teilweise und nur für private Endverbraucher von Gas. Von der Senkung des Umsatzsteuersatzes können – zumindest nach dem derzeitigen Stand – die Bezieher von Fernwärme nämlich nicht profitieren, weil diese von der Senkung des Steuersatzes nicht erfasst sein soll und damit weiterhin dem Regelsteuersatz von 19% unterliegen. Damit würden beispielsweise Wohnungsmieter nicht von der Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas profitieren, soweit sie Fernwärme beziehen. Dies mag etwas verwundern, zumal auf EU-Ebene durch die Richtlinie (EU) 2022/542 des Rates vom 05.04.2022 gerade die Möglichkeit eröffnet wurde, einen reduzierten Steuersatz auf die Lieferung von Fernwärme einzuführen. Eine Begründung für die Ausnahme der Fernwärme lässt sich der vorliegenden Formulierungshilfe nicht entnehmen.

Behandlung bei Dauerleistungen

Gaslieferungen sind umsatzsteuerlich Dauerleistungen und gelten als am Ende des Abrechnungszeitraumes ausgeführt. Bei diesem Ansatz wäre der Steuersatz am Ende des Abrechnungszeitraumes maßgebend. Folglich käme es zur Anwendung eines reduzierten Steuersatzes auch für vor dem 01.10.2022 liegende Gaslieferungen, sofern der Abrechnungszeitraum nach dem 01.10.2022 endet. Umgekehrt käme es zur Anwendung des Regelsteuersatzes für Gaslieferungen vor dem 31.03.2024, sofern der Abrechnungszeitraum nach dem 01.10.2022 endet.

Hier hat das BMF bereits reagiert und darauf abgestellt, wann die Ablesung erfolgt (vgl. Fragen und Antworten zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz). Dennoch wäre eine Klarstellung wünschenswert, ähnlich der Vereinfachungen im BMF-Schreiben vom 30.06.2020, Rz. 35 und im BMF-Schreiben vom 04.11.2020 im Zusammenhang mit der allgemeinen Senkung der Steuersätze zwischen dem 01.07. und dem 31.12.2020.

Fazit

Unabhängig von den praktischen Anwendungsthemen reicht die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Gaslieferungen nicht aus, um die Erhöhung der Marktpreise an sich kombiniert mit den zusätzlichen Entgelten und Umlagen zu kompensieren. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, der aber wieder mit praktischen Anwendungsthemen vergleichbar der temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020 verbunden ist. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Bevölkerung nach derzeitigem Stand nicht davon profitiert. Hier sollte unbedingt nachgebessert werden.

Betroffene Normen

§ 28 Abs. 5 UStG-E (Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz)

Weitere Normen

Richtlinie (EU) 2022/542 des Rates vom 05.04.2022 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/285

Fundstelle

Bundesregierung, Entwurf einer Formulierungshilfe
für die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
, Bearbeitungsstand ​05.09.2022

Ihre Ansprechpartner

Tino Wunderlich
Director

twunderlich@deloitte.de
Tel.: +49 30 25468 165

Inga Kruse
Director

ikruse@deloitte.de
Tel.: +49 30 25468 5704

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