Elektronische Rechnungen - Vereinfachungsgesetz liegt vorerst auf Eis
Schneller als EU-rechtlich verpflichtet (Umsetzungsfrist bis 31.12.2012) wollte der Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie 45/2010 EU in Bezug auf die Vereinfachungen für elektronische Rechnungen in deutsches Recht umsetzen. Im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (StVereinfG 2011) sollten die Vereinfachungen für die elektronische Abrechnung zum 01.07.2011 in Kraft treten.
Mit Schreiben vom 18.04.2011 hatte das BMF zudem bereits einen Frage-Antwort-Katalog zu den Gesetzesänderungen veröffentlicht, sodass die Reform in der Praxis mehrheitlich bereits als „beschlossene Sache“ wahrgenommen wurde.
Nun hat der Bundesrat am 08.07.2011 überraschend dem StVereinfG 2011 insgesamt nicht zugestimmt (wenngleich die Ablehnung primär wegen der vorgesehenen Änderung der Einkommensteuererklärung für zwei Jahre erfolgte).
Aus umsatzsteuerlicher Sicht verhindert die Ablehnung des Gesetzes jedenfalls auch ein in Kraft treten der neuen Rechnungsbestimmungen zum 01.07.2011.
Unternehmen, die Ihre (elektronische) Abrechnung - ausgehend von dem neuen Gesetzesentwurf - auf den 01.07.2011 ausgerichtet hatten, müssen somit vorerst wieder nach der geltende Rechtslage abrechnen.
Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause ist (sofern Bundesregierung oder Bundestag erwartungsgemäß den Vermittlungsausschuss anruft) frühestens im September 2011 mit dem Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen.
Die angekündigten Änderungen zum E-Invoicing werden dann wohl erst zum 01.01.2012 Gesetz werden.
Weitere Beiträge
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Finanzausschuss Bundesrat empfiehlt Anrufung des Vermittlungsausschusses (30.06.2011)
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung nehmen Konturen an (07.02.2011)
Steuervereinfachungsgesetz: Bundesregierung legt Regierungsentwurf vor (04.02.2011)
Steuervereinfachungsgesetz 2011: BMF legt Referentenentwurf vor (22.12.2010)
Erleichterung bei der elektronischen Rechnungsstellung geplant (12.01.2011)
