EU: CESOP geht am 01.01.2024 in Betrieb – Meldung von Zahlungsdaten von Zahlungsdienstleistern
Die von der EU-Kommission Anfang April verabschiedete Durchführungsverordnung regelt die wichtigsten Funktionen von CESOP sowie die Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verwaltung des Systems, den Datenzugang sowie die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten.
Hintergrund
Mittels eines neuen, von der EU finanzierten, zentralen elektronischen Systems für die Speicherung von Zahlungsinformationen (CESOP, Zentrales Elektronisches System für Zahlungsinformationen), sollen Zahlungsdienstleister im Sinne der aktualisierten Payment Service Directive (PSD2, EU 2015/2366) detaillierte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen in Bezug auf die von ihnen in jedem Kalenderquartal erbrachten Zahlungsdienste führen und melden, wenn sie mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger tätigen (siehe Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18.02.2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister). Das betrifft insbesondere Kredit-, E-Geld-, Postgiro- und Zahlungsinstitute. In der Praxis sind vor allem Banken und Einzelhändler sowie Marktplätze, die über einen eigenen internen Zahlungsdienstleister nach PSD2 verfügen, betroffen. Bereits im Februar 2020 hatte der Rat das entsprechende Legislativpaket angenommen (siehe Deloitte Tax-News). Sinn und Zweck der neuen Maßnahme ist es, Mehrwertsteuerbetrug im grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr aufzudecken, der von in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Nicht-EU-Land niedergelassenen Verkäufern begangen wird.
Aktueller Stand
Nach nunmehr zwei Jahren der Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern und den Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission am 06.04.2022 die Durchführungsverordnung (siehe European Commission, Commission Implementing Regulation (EU) of 06.04.2022 laying down detailed rules for the applicatiion of Council Regulation (EU) No 904/2010 as regards the creation of central electronic system of payment information (CESOP) to combat VAT fraud) mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung EU 904/2010 des Rates hinsichtlich der Einrichtung eines zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystems (CESOP) verabschiedet. Die Durchführungsverordnung enthält wesentliche Einzelheiten für die Meldung der Zahlungsdaten in einem harmonisierten Format. In der Verordnung werden die wichtigsten Funktionen von CESOP sowie die Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verwaltung des Systems, den Datenzugang sowie die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten festgelegt. CESOP wird von der Kommission auf Anweisung der Mitgliedstaaten eingerichtet und wird von Eurofisc und der Expertengruppe für MwSt-Betrug, zur Aufdeckung von MwSt-Betrug im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs zugänglich gemacht und betrieben.
CESOP wird am 01.01.2024 in Betrieb gehen.
Fundstelle
European Commission, Tax and Customs Union, Central Electronic System of Payment information (CESOP)
