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18.08.2015
Indirekte Steuern/Zoll

EU und Vietnam schließen Freihandelsabkommen

Die EU und Vietnam haben sich am 04.08.2015 auf ein umfassendes Freihandelsabkommen geeinigt. Vietnam ist damit nach Singapur das zweite Land der ASEAN-Region, mit dem die EU ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt hat. Das Abkommen ist ein weiterer Schritt in Richtung eines EU-ASEAN-Freihandelsabkommen.

Hintergrund

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam ist das erste Abkommen seiner Art, das die EU mit einem Entwicklungsland abgeschlossen hat. Die EU war 2014 der zweitgrößte Handelspartner für das asiatische Land. Waren im Wert von 28,2 Milliarden Euro wechselten zwischen den beiden Wirtschaftsräumen. Der endgültige Abkommenstext soll bis Ende des Jahres vorliegen. Anschließend müssen EU-Rat und Europaparlament zustimmen. Ab wann die Vereinbarungen zwischen EU und Vietnam dann in der Praxis Anwendung finden, bleibt abzuwarten.

Auswirkungen

Das Abkommen sieht den fast vollständigen Wegfall von Einfuhrzöllen (über 99%) im Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien vor. Nach den von der EU-Kommission veröffentlichten Informationen wird Vietnam mit Inkrafttreten des Abkommens die Einfuhrzölle für EU-Ursprungswaren bei 65% der Tariflinien abschaffen. Einfuhrzölle auf Waren der verbleibenden Tariflinien werden schrittweise über einen Zeitraum von 10 Jahren abgebaut.

Im Gegenzug wird die EU Einfuhrzölle für vietnamesische Ursprungswaren für einige sensible Tariflinien über einen Zeitraum von 7 Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens abbauen.

Hierunter fallen insbesondere Waren aus dem Textil- und Schuhbereich. Um zu verhindern, dass über die zukünftige Zollfreiheit für vietnamesische Ursprungswaren gleiche chinesische Produkte auf den europäischen Markt gelangen, sehen die Ursprungsregeln bei Bekleidung ausdrücklich die Verwendung von Stoffen mit vietnamesischem Ursprung vor. Lediglich für Stoffe mit Ursprung in Südkorea – mit dem die EU ebenfalls ein Freihandelsabkommen geschlossen hat – sieht das zukünftige Abkommen Ausnahmen vor.

Folgende Bespiele verdeutlichen, wie sich die vietnamesischen Zollzugeständnisse auf Waren/Warengruppen mit EU-Ursprung auswirken; detaillierte Angaben zum Zollabbau bei einzelnen Tariflinien sind erst möglich, wenn der Text des Abkommens mit den entsprechenden Anlagen veröffentlicht wurde:

Waren/Warengruppe Tariflinien, die zollfrei werden Tariflinien, die innerhalb einer Übergangsfrist zollfrei werden
Maschinen und Anlagen Mehrzahl Rest innerhalb von 5 Jahren
Kfz/Kfz-Teile    
- Motorräder über 150cc Hubraum   7 Jahre
- Kfz   10 Jahre
- Kfz mit hohem Hubraum   9 Jahre
- Kfz-Teile   7 Jahre
Textilgewerbe vollständig  
Chemieprodukte ca. 70 % Rest innerhalb von 3, 5 und 7 Jahren

Neben den produktbezogenen Handelserleichterungen wird das Abkommen auch Regeln zum öffentlichen Beschaffungswesen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Zugang im Dienstleistungssektor, zum Investitionsschutz, zu Fragen der Streitbelegung und zur Wahrung von Sozial- und Umweltstandards enthalten.

Ihr Ansprechpartner

Michael Schäfer
Partner

misschaefer@deloitte.de
Tel.: 0621 15901-869

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