Zurück zur Übersicht
16.07.2025
Indirekte Steuern/Zoll

EU-Zollreform: Mitgliedstaaten einigen sich auf gemeinsamen Standpunkt zum neuen Zollkodex der Union (UZK)

​Am 27.06.2025 hat der Rat sein Verhandlungsmandat zu einem Kernelement der Reform der EU-Zollunion angenommen.

Aktueller Stand

Bereits 2023 hatte die Kommission einen neuen Zollkodex der Union (UZK) vorgeschlagen, mit dem die Zollverfahren digitalisiert, vereinfacht und kostengünstiger gestaltet werden sollten. Nach nun zweijähriger Beratungszeit stellt die jetzige Einigung der Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Standpunkt zum neuen Zollkodex der Union (UZK) einen wesentlichen Meilenstein dar.

Die Reform trägt den Herausforderungen Rechnung, denen die Zollbehörden in der EU heute gegenüberstehen, vom Boom des elektronischen Handels bis hin zu geopolitischen Veränderungen, und stärkt die Fähigkeit der Zollunion, den Binnenmarkt zu schützen, und ermöglicht es den Zollbehörden der Mitgliedstaaten, einheitlich aufzutreten. Die Abschaffung der 150 EUR Freigrenze, die auch umsatzsteuerliche Auswirkungen hat, scheint noch nicht Teil der Einigung zu sein.

Wesentliche Inhalte der Reform

1. EU-Zollbehörde

Eine wichtige Neuerung ist die Schaffung einer Europäische Zollbehörde (EUCA), die den neuen EU-Zolldatenhub entwickeln und betreiben soll. Dadurch soll die Bereitstellung und der Austausch von Daten sowie das Risikomanagement zwischen den Mitgliedstaaten verbessert und eine effizientere Zollabfertigung gewährleistet werden. Der Datenhub soll die bestehenden nationalen und transeuropäischen IT-Systeme der Mitgliedstaaten ersetzen. Unternehmen, die Waren in die EU einführen möchten, können alle Informationen zu den Waren und Lieferketten in einer einzigen Online-Umgebung an einem Ort in der EU übermitteln, selbst wenn die Waren zur Zollabfertigung bestimmt sind. Allein die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaftsbeteiligten soll zu einer jährlichen Einsparung i.H.v. ca. 2 Mrd. EUR führen.

2. Elektronischer Handel / Einführung einer neuen Bearbeitungsgebühr

Zur Gewährleistung einer besseren Zollüberwachung und Risikoprävention im Rahmen des elektronischen Handels sieht die Reform vor, Online-Händler und Plattformen für die Einhaltung der Zollvorschriften verantwortlich zu machen. Dadurch sollen Verbraucher vor unerwarteten Kosten geschützt und die Sicherheit von Produkten entsprechend den EU-Standards gewährleistet werden.

Diskutiert wird nach wie vor die Höhe der Bearbeitungsgebühr für Waren, die direkt an Verbraucher in die EU eingeführt werden (Vorschlag: 2 EUR).

Nächste Schritte

Nach der Einigung im Rat können die Verhandlungen zwischen der dänischen Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament über den endgültigen Wortlaut der Verordnung aufgenommen werden. Das Ergebnis muss vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen werden, bevor es in Kraft treten kann.

Fundstellen

European Commission, EU Customs Reform

E-commerce communication: A comprehensive EU toolbox for safe and sustainable e-commerce

European Commission. Milestone in EU Customs Reform: Member States adopt common position on new Union Customs Code (UCC)

Ihr Ansprechpartner

Dr. Diana-Catharina Kurtz
Senior Manager

dkurtz@deloitte.de
Tel.: +49 89 290368025

Ihr Ansprechpartner

Dr. Diana-Catharina Kurtz
Senior Manager

dkurtz@deloitte.de
Tel.: +49 89 290368025

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.