Europäische Kommission: Mehrwertsteuer-Aktionsplan mit Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems vorgestellt
Die Europäische Kommission hat am 07.04.2016 einen Aktionsplan vorgestellt, in dem dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, weniger betrugsanfällig und unternehmensfreundlich zu machen.
Hintergrund
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt eine wichtige Rolle für den EU-Binnenmarkt. Es wurde ursprünglich eingeführt, um Umsatzsteuern, die den Wettbewerb verzerren und den freien Warenverkehr behindern, abzuschaffen und Steuerkontrollen und Formalitäten an den Binnengrenzen zu beseitigen. Das System ist in der EU eine bedeutende und wachsende Quelle öffentlicher Einnahmen, die sich 2014 auf fast 1 Billion EUR beliefen, was 7 % des BIP der EU entspricht.
Das Mehrwertsteuersystem hat nach Ansicht der EU- Kommission jedoch nicht mit den Herausforderungen der heutigen globalisierten, digitalen und mobilen Wirtschaft Schritt halten können. Das derzeitige Mehrwertsteuersystem, das als Übergangsregelung gedacht war, ist nach Ansicht der EU- Kommission fragmentiert, zu kompliziert für die wachsende Zahl grenzüberschreitend tätiger Unternehmen und anfällig für Betrug: Inländische und grenzüberschreitende Umsätze werden unterschiedlich behandelt, und Gegenstände und Dienstleistungen können innerhalb des Binnenmarktes mehrwertsteuerfrei erworben werden.
Die Kommission hat immer wieder auf eine Reform des Mehrwertsteuersystems gedrängt. Die EU- Kommission hat der Auffassung des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung getragen, dass jedes künftige Mehrwertsteuersystem auf dem Bestimmungslandprinzip basieren sollte, d. h. dass der Steuersatz des Landes angewandt werden sollte, in dem die Gegenstände oder Dienstleistungen verbraucht werden.
Der am 07.04.2016 präsentierte Aktionsplan ist Teil der Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung.
Inhalt
In dem Aktionsplan wird der Weg zur Modernisierung der derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften in der EU dargelegt. So umfasst er:
- zentrale Grundsätze für ein künftiges einheitliches europäisches Mehrwertsteuersystem;
- kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug;
- Pläne zur Aktualisierung der Regelung für die Mehrwertsteuersätze und Optionen dafür, wie den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze eingeräumt werden kann;
- Vorschläge zur Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sowie für ein umfassendes Mehrwertsteuerpaket zur Erleichterung der Verfahren für KMU.
Zentrale Bestandteile des Aktionsplans
Ein künftiges endgültiges EU-Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel mit weniger Möglichkeiten für Betrug
Nach den neuen Vorschriften würden grenzüberschreitende Umsätze wie bislang zu den im Bestimmungsmitgliedstaat geltenden Steuersätzen besteuert ("Bestimmungslandprinzip"), doch die Steuererhebung würde nach und nach auf ein weniger betrugsanfälliges System umgestellt. Gleichzeitig soll ein EU-weites Webportal eingerichtet werden, das das System der Steuererhebung für die Unternehmen einfacher und für die Mitgliedstaaten robuster machen soll.
Sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im Rahmen der derzeitigen Vorschriften
Aufgrund des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs entgehen den Mitgliedstaaten beträchtliche Einnahmen. Schätzungen zufolge könnte das künftige Mehrwertsteuersystem zu einer Verringerung des grenzschreitenden Betrugs im Umfang von rund 40 Mrd. EUR (d. h. 80 %) pro Jahr führen. Später in diesem Jahr wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um die derzeit von den Mitgliedstaaten verwendeten Instrumente für den Austausch von Informationen über Mehrwertsteuerbetrug, Betrugsmuster und bewährte Verfahren zu stärken. Überdies werden wir die Leistung der Steuerverwaltungen bei der Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer weiter genau beobachten.
Mehr Autonomie der Mitgliedstaaten bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze
Nach den derzeitigen Vorschriften müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze oder des Nullsatzes an ein zuvor festgelegtes Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen halten. Die Kommission plant die Regelung für die Mehrwertsteuersätze zu modernisieren und den Mitgliedstaaten in Zukunft mehr Flexibilität einzuräumen. Dazu schlägt sie zwei Optionen vor: Eine Option wäre, den Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % beizubehalten und das Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können, auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen regelmäßig zu überprüfen. Die zweite Option würde darin bestehen, das Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, die für ermäßigte Mehrwertsteuersätze in Frage kommen, abzuschaffen. Dies würde jedoch Vorkehrungen gegen Betrug und unlauteren Steuerwettbewerb im Binnenmarkt erfordern und könnte zu einem Anstieg der Befolgungskosten für Unternehmen führen. Bei beiden Optionen würden die derzeit geltenden Nullsätze und ermäßigten Steuersätze beibehalten.
Unterstützung für den elektronischen Geschäftsverkehr und für KMU
Das derzeitige Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr ist kompliziert und sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Unternehmen kostspielig. Die Unternehmen aus der EU haben einen Wettbewerbsnachteil, da bestimmte Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern Waren mehrwertsteuerfrei in die EU einführen können. Aufgrund der Komplexität des Systems ist es für die Mitgliedstaaten zudem schwierig, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Kommission wird im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bis Ende 2016 einen Rechtssetzungsvorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr vorlegen. Unter anderem soll damit sichergestellt werden, dass für elektronische Veröffentlichungen dieselben ermäßigten Steuersätze gelten wie für physische Veröffentlichungen. In einem zweiten Schritt werden wir im Jahr 2017 ein Paket zur Mehrwertsteuervereinfachung vorlegen, das das Wachstum von KMU fördern und ihnen grenzüberschreitende Umsätze erleichtern soll.
Nachfolgende Schritte
Die Kommission wird das Europäische Parlament und den Rat, unterstützt durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, auffordern, bezüglich der in diesem Aktionsplan vorgeschlagenen Optionen eine klare politische Richtung vorzugeben und ihre Bereitschaft zu bestätigen, die in dieser Mitteilung dargelegten Reformen zu unterstützen.
Die Kommission wird zu allen Fragen in den Jahren 2016 und 2017 Vorschläge unterbreiten.
Fundstelle
Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 07.04.2016
Weitere Information
Europäische Kommission, Factsheet v. 07.04.2016