Rat der Europäischen Union: Abschaffung der Zollfreigrenze
Als langfristige Maßnahme haben sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, eine Regelung abzuschaffen, nach der Waren im Wert von unter 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden können. Mit dieser Änderung gelten für alle in die EU eingeführten Waren die entsprechenden Zölle, wodurch das System an die bestehenden Vorschriften für die Mehrwertsteuer auf importierte Waren angeglichen wird.
Information
Am 13.11.25 haben sich die EU-Finanzminister im ECOFIN politisch darauf geeinigt, Pakete aus Nicht-EU-Staaten mit Waren im Wert von unter 150 Euro mit Zöllen zu belegen. Damit will die EU stärker gegen Billigimporte durch Onlinehandelsplattformen vorgehen. Bislang werden für Importe mit einem Warenwert unterhalb dieser Freigrenze keine Zölle erhoben.
Die Abschaffung der Freigrenze war ursprünglich Teil des Reformpakets und sollte mit der Inbetriebnahme des EU-Customs Data Hub, der die Berechnung und Meldung der Zollschuld auf Einzelbasis ermöglicht, ab dem Jahr 2028 in Kraft treten. Das Paket ist allerdings noch nicht vollständig verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News).
Schätzungen zufolge werden aufgrund der derzeitigen Regelung bis zu 65% der in die EU eingeführten Sendungen unterbewertet, um Einfuhrzölle zu vermeiden. Aufgrund der Menge an Kleinsendungen, die in die EU geliefert werden, und der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrung für EU-Unternehmen einigten sich die EU-Finanzminister jedoch auf eine schnellere Umsetzung.
In der letzten Sitzung hat sich der Rat daher verpflichtet noch im Jahr 2026 eine Übergangslösung zur Erhebung von Zöllen auf Waren unter 150 EUR einzuführen. Die Regelung soll gelten, bis der geplante Customs Data Hub in Betrieb genommen wird.
Wie die Kleinsendungen ab 2026 konkret mit Gebühren belegt werden können, wollen die EU-Finanzminister in ihrer nächsten Sitzung am 12.12.25 verhandeln. Unabhängig davon hatte die EU bereits im Mai beschlossen, kleine Pakete mit einer Bearbeitungsgebühr von zwei EUR pro Paket zu belegen. Diese Gebühr wird ebenfalls in 2026 eingeführt.
Fundstelle
Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 13.11.2025
