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21.01.2026
Indirekte Steuern/Zoll

Sind beim Verbringen von Aluminiumschrott aus der EU-Ausfuhrzölle zu entrichten?

​Die Europäische Kommission bewertet derzeit, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beschränkung der Ausfuhr von Aluminiumschrott eingeführt werden sollten. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere die Einführung von Ausfuhrquoten für Aluminiumschrott sowie die Erhebung von Ausfuhrzöllen auf entsprechende Ausfuhren. 

Hintergrund

In der EU können Zölle anfallen, wenn Waren in den Wirtschaftskreislauf der EU eingeführt werden, d. h. wenn Waren importiert werden. Dabei handelt es sich um Einfuhrzölle. Es gibt jedoch noch eine andere Art von Zöllen, die den europäischen Unternehmen weniger bekannt ist: Ausfuhrzölle. Ausfuhrzölle fallen an, wenn Waren aus der EU ausgeführt werden. Die EU erhebt keine Zölle für die Ausfuhr von Waren aus der EU. Dies könnte sich jedoch ändern. Die Kommission prüft derzeit aktiv, ob Ausfuhrzölle auf Aluminiumschrott erhoben werden sollen.

In den letzten Jahrzehnten hat die EU keine Ausfuhrzölle erhoben, vor allem weil es keinen Mangel an Waren gab und weil solche Zölle zum Schutz der EU-Industrie wirtschaftlich nicht notwendig waren. Bei kritischen Rohstoffen, zu denen auch Aluminiumschrott gehört, ist die Situation anders: Es besteht ein Mangel an Aluminiumschrott, der zum Teil auf die Ausfuhr des Produkts („Mangel“) zurückzuführen ist. Aluminiumschrott wird für das Recycling verwendet. Das Recycling von Aluminium verringert die wirtschaftliche Abhängigkeit, indem es den Importbedarf für dieses Produkt senkt, und trägt zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der EU bei.

Vor allem aufgrund der Preisentwicklung auf den Weltmärkten kam es zu einem massiven Abfluss von Aluminiumschrott, was zu einer Verknappung von Aluminiumschrott in der EU geführt hat. Diese Verknappung birgt die Gefahr, dass sich sowohl die wirtschaftliche Abhängigkeit der EU von Aluminiumimporten als auch die Erreichung der Umweltziele der EU verschärfen.

European Aluminium, ein Verband, der die europäische Aluminium-Wertschöpfungskette vertritt, und Eurofer, der den Stahlsektor vertritt, haben argumentiert, dass der Mangel auch die Wirtschaftlichkeit des Aluminiumrecyclingsektors in der EU gefährdet. Sie haben die Kommission aufgefordert, einzugreifen und einen Ausfuhrzoll von rund 30 % auf die Ausfuhr von Aluminiumschrott zu erheben.

Konsultationen und potentielle Maßnahmen

Als Reaktion auf die Stellungnahmen und Anträge von European Aluminium und Eurofer und auf der Grundlage der von der Kommission gesammelten Daten hat die Kommission am 23. Juli 2025 das Zollüberwachungssystem aktiviert, um die Ein- und Ausfuhr von Metallabfällen und -schrott, einschließlich Aluminiumschrott, in die und aus der EU zu überwachen.

Die Recyclingindustrievereinigung EuRIC hingegen lehnt die Einführung von Ausfuhrbeschränkungen ab. Sie verweist auf andere Ursachen für den Mangel von Aluminiumschrott und führt dabei die geringe Inlandsnachfrage und unzureichende Kapazitäten für die Verarbeitung von gemischtem Schrott, beispielsweise aus verschrotteten Fahrzeugen, an.

Die Kommission veröffentlichte am 19. Dezember 2025 eine Aufforderung zur Stellungnahme bzw. zur Einreichung von Beweismitteln/Feedback für eine Initiative zur Vorlage eines Verordnungsvorschlags zur Einführung einer Handelsmaßnahme, um eine ausreichende Verfügbarkeit von Aluminiumschrott auf dem EU-Markt sicherzustellen. Ziel der Konsultation ist es, die Meinungen der Interessengruppen zu einer Handelsmaßnahme einzuholen. Die Kommission nennt ausdrücklich Ausfuhrzölle und Zollkontingente als mögliche Optionen.

Rechtmäßigkeit von Ausfuhrzöllen und internationale Praxis

Zölle und die Gemeinsame Handelspolitik fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Auf dieser Grundlage könnte die EU Ausfuhrzölle auf Aluminiumschrott erheben. Ausfuhrzölle werden im Unionszollkodex (UZK) ausdrücklich erwähnt und geregelt, sodass dieser ihre Einführung eher ermöglicht als ausschließt. Auch das Gesetz über kritische Rohstoffe steht solchen Maßnahmen nicht entgegen.

Auf internationaler Ebene verbietet die WTO bzw. das GATT die Erhebung von Ausfuhrzöllen nicht. Mengenmäßige Beschränkungen sind dagegen nur unter bestimmten Voraussetzungen und vorbehaltlich bestimmter Disziplinen (Art. XI GATT) oder im Rahmen einer einschlägigen Ausnahme nach Art. XX GATT zulässig.

Das OECD-Verzeichnis der Ausfuhrbeschränkungen für industrielle Rohstoffe 2025 zeigt einen deutlichen Anstieg beim Einsatz von Ausfuhrsteuern (d. h. Ausfuhrzöllen) im Zeitraum 2022–2023 sowie eine mehr als fünffache Zunahme von Ausfuhrbeschränkungen zwischen 2009 und 2023. China, Vietnam, Burundi, Russland, die Demokratische Republik Kongo und Laos sind für 94 % der neuen Ausfuhrbeschränkungen im Jahr 2023 verantwortlich. Einer Studie des GMK Center aus dem Jahr 2025 zu globalen Ausfuhrbeschränkungen für Schrott zufolge hatten im März 2025 bereits 48 Länder Ausfuhrbeschränkungen für Eisenschrott eingeführt. 

Vorbereitung auf die Zukunft

Dies ist ein Testfall: Ist die EU bereit, Ausfuhrzölle auf kritische Rohstoffe zu erheben? Nach welchen Kriterien würde entschieden, ob solche Maßnahmen eingeführt werden? Wie hoch könnten die Ausfuhrzölle ausfallen und nach welchen Maßstäben würde der konkrete Satz festgelegt? In welcher Form würden die Maßnahmen umgesetzt – etwa als Wertzoll oder als spezifischer Zoll?

Ein entsprechender Politikvorschlag kann jedoch nur im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet werden, d. h. Rat und Europäisches Parlament müssen sich auf eine Verordnung einigen. Unternehmen, die direkt oder indirekt von möglichen Ausfuhrzöllen auf Aluminiumschrott betroffen wären, sollten sich dennoch bereits jetzt strategisch vorbereiten.

Aluminiumschrott ist zudem nicht der einzige kritische Rohstoff, den die Kommission als knapp in der EU und zugleich als wesentlich für die Kreislaufwirtschaft eingestuft hat. Sollte die Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen und hierfür die erforderliche Unterstützung im Rat und im Europäischen Parlament finden, ist nicht auszuschließen, dass perspektivisch weitere Rohstoffe mit Ausfuhrzöllen belegt werden.

Fundstellen

Europäische Kommission, Call for evidence for an initiative Ares(2025)11437867

Europäische Kommission, EU aluminium sector – trade measures to ensure sufficient availability of aluminium scrap on the EU market

Ihre Ansprechpartner

Marko Uhl
Partner

mauhl@deloitte.de
Tel.: +49 40 32080 2194

Eric George Pickett
Manager

epickett@deloitte.de
Tel.: +49 40 320802195

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