Update der Fragebögen zur Neubewertung von Zollbewilligungen
In den Fragebögen zur Neubewertung von Zollbewilligungen wird die Abfrage der Steueridentifikationsnummern ausgesetzt
In unserem Deloitte Tax-News-Beitrag „Datenschutz bei der Neubewertung von Bewilligungen“ vom 12.09.2017 hatten wir bereits darüber berichtet, dass die von der Zollverwaltung verschickten Fragebögen zur Neubewertung von Zollbewilligungen hinsichtlich der Konformität mit Datenschutzgesetzen beanstandet worden waren.
Kritikpunkt war vor allem die Abfrage von Steueridentifikationsnummer und zuständigem Finanzamt für alle Vorstandsmitglieder, Beiräte, Aufsichtsräte, Führungskräfte und zollrechtlich Zuständige eines Unternehmens. Das FG Düsseldorf hatte den Fall bereits am 09.08.2017 dem EuGH vorgelegt.
In einer ersten Reaktion hatte die Zollverwaltung daraufhin veranlasst, die entsprechenden Daten nur noch für Personen mit direkter Entscheidungsbefugnis in Zollthemen zu erheben.
Nunmehr hat die Zollverwaltung nach einer Mitteilung vom 14.09.2017 die Abfrage der Steueridentifikationsnummer vollständig ausgesetzt. Das Finanzamt wird allerdings weiterhin abgefragt. Die erneute Anpassung gilt sowohl für Neubewertungen bestehender Bewilligungen als auch für Anträge auf Neubewilligungen. Wer die alten Fragebögen weiter nutzen möchte, kann dies tun und auch dort auf die Angabe der Steuer-IdNr. verzichten.
Die aktualisierten Fragebögen sind auf der Homepage der Zollverwaltung verfügbar.