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20.05.2011
Indirekte Steuern/Zoll

Zoll: Der Status des Authorized Economic Operators AEO setzt sich in Deutschland durch!

Mit der Verordnung (EU) Nr. 430/2010 der Kommission vom 20.05.2010 wurde die Zollkodex-Durchführungs-Verordnung geändert, so dass die Hauptzollämter bis 31.12.2011 bestehende Bewilligungen „Zugelassener Ausführer“ und andere vereinfachte Verfahren zwingend neu bewerten und bewilligen müssen. Betroffen von dieser Regelung sind auch Neubeantragungen.

Inhaber dieser Bewilligungen wurden von den Hauptzollämtern angeschrieben und zur Abgabe eines Fragebogens aufgefordert, der sich weitgehend mit dem Fragebogen zum Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) „Zollrechtliche Vereinfachungen (AEO-C)“ deckt.

Die Hauptzollämter prüfen insbesondere die betriebliche Organisation der Zollabläufe, der Exportkontrolle und der Berücksichtigung der Terrorismus Verordnungen VO (EG) Nr. 2580/2001 und VO (EG) Nr. 881/2002.

Sollten Unternehmen die Anforderungen aus Sicht des Hauptzollamts nicht einhalten können, ist mit einem Entzug der Bewilligung bzw. Versagung der Bewilligung bei Neuanträgen zu rechnen.

Im Ergebnis ist eine erhebliche Steigerung der AEO-Beantragungsverfahren in Deutschland zu verzeichnen. Während 2009 lediglich 494 AEO Zertifikate in Deutschland erteilt wurden, sind es zum Stand Mai 2011 bereits 2.192 AEO-Zertifikate, d.h. ein Anstieg um über 400 %.

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten der EU sind die Zahlen eingetragener Zertifizierungen sprunghaft angestiegen.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden als Geschäftspartner von Konzernen verpflichtet, Sicherheitserklärungen abzugeben oder die Sicherheit in der Lieferkette durch eigene AEO Zertifikate zu belegen.

Rang Mitgliedstaat 2009 2011
1 Deutschland 494 2.192
2 Niederlande 234 505
3 Frankreich 176 432
4 Schweden 168 376
5 Italien 155 364
6 Großbritannien 132 271
7 Österreich 98 238
8 Polen 64 222
9 Tschechien 48 163
10 Belgien 46 139

Die Tabelle „Top 10“ zeigt neben dem Spitzenreiter Deutschland den Anstieg der Zertifizierungen in neun weiteren Mitgliedstaaten.

Herauszuheben sind hier vor allem unter den TOP-10 Mitgliedstaaten Italien und Polen, welche prozentual am stärksten gestiegen sind.

Auch im Bereich der bilateralen Anerkennung sind in Deutschland bereits erste Fortschritte getan. Die deutsche Zollverwaltung berücksichtigt mittlerweile auch in anderen Ländern ausgestellte Sicherheits-Zertifikate.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ca. 3½ Jahre nach Einführung des Sicherheitszertifikates AEO innerhalb der EU, die Vorteile, die sich aus dem Zollkodex ableiten, in der Tat langsam greifen. Der politische Druck wird aufgrund der aktuellen weltweiten Sicherheitslage nicht abnehmen. Auch der globale Warenverkehr wird zunehmend reguliert werden.

Unternehmen, die bis dato noch keinerlei Schritte im Hinblick auf die Zertifizierung zum AEO eingeleitet haben, raten wir eine Zertifizierung zeitnah anzustreben.

Fundstelle

EU-Kommission, Verordnung (EU) Nr. 430/2010 vom 20.05.2010

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Ansprechpartner

Günther Dürndorfer | München
Tel: +49 (0)89 29036 8287 
Mario Urso | München
Tel: +49 (0)89 29036 7696

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