Änderungsprotokoll zum DBA Irland: Bundesrat startet Ratifizierung – Umsetzung des Authorized OECD Approach und Anpassung der Territorialklausel
Hintergrund
In seiner Sitzung am 10.07.2015 hatte der Bundesrat zum in Dublin am 3. Dezember 2014 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen keine Einwände (BR-Drs.266/15 (B)). Das Ratifizierungsverfahren geht somit weiter.
Umsetzung des Authorized OECD Approach
Mit dem Änderungsprotokoll wird im Bereich der Unternehmensgewinne der sogenannte „Authorized OECD Approach – AOA“ für die Aufteilung der Gewinne zwischen einer Betriebsstätte und dem Unternehmen, zudem sie gehört, entsprechend dem OECD-Musterabkommen 2010 umgesetzt und somit den Bestrebungen einer Vereinheitlichung der internationalen Betriebsstättenbesteuerung Rechnung getragen. Um der irischen Rechtslage zur steuerlichen Behandlung von Altverträgen im Bereich Lebensversicherungen zu entsprechen, kann der in einer in Irland gelegenen Betriebsstätte zuzuordnende Gewinn in bestimmten Fällen nach den bisherigen Regelungen (Art. 7 Abs. 4 des bestehenden DBA vom 30.03.2011) erfolgen.
Anpassung der Territoritalklausel
Mit dem Änderungsprotokoll wird die Territorialklausel in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland an die gegenwärtige Vertragsstaatendefinition im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen angepasst sowie die irischen Steuerarten aktualisiert.
Fundstelle
Bundesregierung, Regierungsentwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BR-Drs.266/15
