Automatischer Informationsaustausch: Gesetz zur Umsetzung des neuen OECD-Standards verkündet
Hintergrund
Die OECD hatte am 21.07.2014 den neuen weltweiten Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen veröffentlicht (siehe Deloitte Tax-News). Er sieht den jährlichen automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten über verschiedene Finanzinformationen von natürlichen und juristischen Personen, Investmentgesellschaften und Stiftungen vor.
Aktuelle Entwicklung
Das Gesetz zur nationalen Umsetzung des neuen Standards wurde am 30.12.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der erste automatische Informationsaustausch (betreffend das Steuerjahr 2016) soll bis zum 31.07.2017 erfolgen. In den Folgejahren soll der automatische Informationsaustausch ebenfalls bis zum 31.07. des Folgejahres erfolgen. Bis zum Oktober 2015 hatten sich 95 Staaten und Gebiete zum steuerlichen Informationsaustausch bekannt.
Fundstelle
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I 2015, S. 2531 ff.
Weitere Fundstellen
Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten, BGBl. II 2015, S. 1630 ff.
OECD: Veröffentlichung des weltweiten Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, siehe Deloitte Tax-News
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