EU-Initiative: Einführung eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystems für Dividenden und Zinsen
Am 28.09.2021 hat die EU Kommission eine Initiative zur Einführung eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystems für Dividenden und Zinsen mit den Zielen gestartet, einerseits grenzüberschreitende Investitionen zu fördern und andererseits den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen gezielter zu bekämpfen. Der derzeitige Zeitplan sieht eine Annahme eines Richtlinienvorschlags durch die EU Kommission Ende 2022 vor.
Hintergrund
Bereits im Steuer-Aktionsplan der EU-Kommission vom 15.07.2020 war als eine Maßnahme eine „Gesetzgebungsinitiative zur Einführung eines gemeinsamen, standardisierten EU-weiten Systems für Quellensteuererleichterungen“ enthalten (siehe Deloitte Tax News).
Am 28.09.2021 hat die EU Kommission nun ein Informationsblatt (sog. „Inception Impact Assessment“) über die Initiative zur Einführung eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystem für Dividenden und Zinsen veröffentlicht.
EU-Initiative: EU-weites Quellensteuerentlastungssystem (Inception Impact Assessment vom 28.09.2021):
Ziel der Initiative
Die Initiative zur Einführung eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystem für Dividenden und Zinsen hat zwei Zielrichtungen: Einerseits sollen die Verfahren zur Quellensteuerentlastung für nicht ansässige Investoren vereinfacht werden, um grenzüberschreitende Investitionen zu fördern und eine möglichst einfache Besteuerung zu gewährleisten. Andererseits sollen die Steuerbehörden in die Lage versetzt werden, gezielter den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen bekämpfen zu können.
Inhalte
Folgende Optionen werden in Erwägung gezogen:
Option 1: Verbesserung der Verfahren zur Quellensteuererstattung:
Die bestehenden Verfahren zur Quellensteuerentlastung sollen einfacher, schneller und transparenter gemacht werden. Beispielsweise könnten EU-weit dieselben, digitalisierten Verfahren zur Quellensteuererstattung eingeführt werden.
Option 2: Einführung eines gemeinsamen EU-weiten Quellensteuerentlastungssystems an der Quelle:
Diese Option beinhaltet die Umsetzung eines standardisierten EU-weiten Quellensteuerentlastungssystem an der Quelle, so dass bereits im Zeitpunkt der Zahlung die Quellensteuer in korrekter Höhe einbehalten wird.
Option 3: Verbesserung des bestehenden Rahmens für die Verwaltungszusammenarbeit, um DBA-Berechtigungen überprüfen zu können
Diese Option sieht einen automatischen und verpflichtenden Informationsaustausch bestimmter Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer vor, so dass eine korrekte Besteuerung nicht ansässiger Investoren sichergestellt ist.
Zeitplan
Der erste Feed-back-Prozess endet bereits am 26.10.2021. Die öffentliche Konsultation ist für das 3. Quartal 2021 vorgesehen. Die Annahme eines Richtlinienvorschlags durch die EU Kommission ist für Ende 2022 geplant.
Fundstellen
EU-Initiative: EU-weites Quellensteuerentlastungssystem Withholding taxes – new EU system to avoid double taxation
EU Kommission, Inception Impact Assessment vom 28.09.2021