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19.06.2015
Internationales Steuerrecht

EU-Kommission: Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der EU veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 17.06.2015 einen Aktionsplan bestehend aus 5 Maßnahmenbereichen veröffentlicht. Bestandteile sind unter anderem die Wiederbelebung der Aktivitäten zur Einführung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage oder Maßnahmen zur effektiven Besteuerung am Ort der Wertschöpfung.

Ausgangslage

Die EU-Kommission hat am 17.06.2015 in einer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat einen Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union vorgelegt.

Für die EU-Kommission hat Priorität für Europa die Förderung von Investitionen und nachhaltigem Wachstum in einem gerechteren und stärker integrierten Binnenmarkt. Europa bräuchte vor diesem Hintergrund einen Rahmen für eine faire und effiziente Besteuerung von Unternehmensgewinnen, um die Steuerlast gerecht zu verteilen, Investitionen und nachhaltiges Wachstum zu fördern, die Finanzierungsquellen der europäischen Wirtschaft zu diversifizieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Unternehmensbesteuerung sei ein wesentlicher Bestandteil eines fairen und effizienten Steuersystems. Das derzeitige Unternehmenssteuerrecht sei jedoch nicht mehr zeitgemäß. Geschäftsmodelle und Unternehmensstrukturen seien komplexer geworden, was die Verlagerung von Gewinnen erleichtere. Das Unternehmenssteuerrecht müsse reformiert werden, um besser gegen aggressive Steuerplanung vorgehen zu können aber auch immer noch vorkommende Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Aktionsplan

Mit seinem Aktionsplan verfolgt die EU-Kommission die folgenden Ziele:

  • Wiederherstellung der Einheit von Besteuerungsort und Ort der Wirtschaftstätigkeit
  • Gewähr, dass die Mitgliedstaaten die Unternehmenstätigkeit in ihrem Hoheitsgebiet korrekt bewerten können
  • Schaffung einer konkurrenzfähigen, wachstumsfreundlichen Unternehmensbesteuerung in der EU
  • Schutz des Binnenmarkts und konsequente Haltung der EU zu externen Aspekten der Unternehmensbesteuerung mit Maßnahmen zur Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD sowie mit Vorgaben für den Umgang mit in Steuerbelangen kooperationsunwilligen Ländern und Initiativen zur Erhöhung der Steuertransparenz

Um diese Ziele zu erreichen schlägt die EU-Kommission im Rahmen des Aktionsplans 5 Maßnahmenpakete vor:

1.  Die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) wird weiterhin als sehr effizientes Instrument für eine faire und effiziente Besteuerung angesehen. Die Kommission will die Aktivitäten zur Einführung der GKKB wiederbeleben und dabei gegenüber dem bisherigen Ansatz aufgrund des Feedbacks wichtige Änderungen vornehmen:

  • Umsetzung verpflichtend, zumindest für internationale Unternehmen
  • Entwicklung eines Stufenmodells für die Einführung, im Fokus steht die gemeinsame Bemessungsgrundlage, die Konsolidierung soll danach umgesetzt werden
  • Im Jahr 2016 Legislativvorschlag der EU-Kommission für eine stufenweise Einführung 

2.  Besteuerung der Gewinne dort, wo sie aufgrund der wirtschaftlichen Aktivitäten entstehen, u.a. durch Anpassung der Verrechnungspreisregelungen in der EU, Umsetzung der Maßnahmen des BEPS-Aktionsplans sowie einer Bindung von Steuervergünstigungen an den Ort der Wertschöpfung

3.  Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen: Bis zur Umsetzung der Konsolidierung Einführung einer Gruppenbesteuerung mit grenzüberschreitendem Verlustausgleich in der EU, Verbesserung der derzeitigen Streitbeilegungsverfahren in Doppelbesteuerungsangelegenheiten

4.  Verbesserte Transparenz durch zum Beispiel ein gemeinsames Vorgehen gegen nicht kooperative Staaten oder der Umsetzung des Steuer-Transparenz-Paketes (siehe Deloitte Tax-News).

5.  Verbesserte Instrumente zur Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Mitgliedsstaaten, wie einer besseren Koordinierung von Steuerprüfungen oder der Reform des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung

Ausdrücklich ausgenommen von den Vorhaben der EU-Kommission wird die Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Sätze in der EU.

Auf der Grundlage dieses Aktionsplans will die EU-Kommission in den nächsten Jahren eine Politik für die Unternehmensbesteuerung erarbeiten.

Fundstellen

EU-Kommission, Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat „Eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union – Fünf Aktionsschwerpunkte“, COM(2015) 302 final

EU-Kommission, Fragen und Antworten zum Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der EU

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