EU Kommission: Arbeitsprogramm für 2026
Die Europäische Kommission hat am 21.10.2025 ihr Arbeitsprogramm für 2026 veröffentlicht. Ein sog. Omnibus-Paket für die Besteuerung wird für das 2. Quartal 2026 angekündigt. Der Richtlinienvorschlag („Unshell“) zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke sowie der Richtlinienvorschlag („DEBRA“), der einen Abzug für Eigenkapitalzuführungen sowie eine neue Zinsabzugsbeschränkung für steuerliche Zwecke vorsah, sind offiziell zurückgezogen worden.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat am 21.10.2025 ihr Arbeitsprogramm mit dem Titel „Ein unabhängiges Europa“ für 2026 veröffentlicht. Neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Übernahme einer Führungsrolle bei sauberen und digitalen Innovationen ist auch der Bürokratieabbau und die Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften ein erklärtes Ziel.
Die Kommission nimmt jedes Jahr ein Arbeitsprogramm an, in dem sie die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen darlegt. Dem Arbeitsprogramm können die Bürgerinnen und Bürger sowie die gesetzgebenden Organe der EU entnehmen, welche neuen Initiativen und Vereinfachungsvorschläge die Kommission vorlegen, welche nicht verabschiedeten Vorschläge sie zurückziehen und welche bestehenden EU-Vorschriften sie überarbeiten wird. Das Arbeitsprogramm ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und den beratenden Gremien der EU.
Die Kommission fordert im vorgelegten Arbeitsprogramm auch das Europäische Parlament und den Rat zu einer Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen auf (siehe auch Deloitte Tax-News).
Arbeitsprogramm für 2026
Im Folgenden geben wir einen Überblick über relevante Initiativen im Bereich der Besteuerung:
Neue Initiativen (vgl. Anhang I)
- Als neue Initiative im Bereich der Besteuerung wird das sog. Omnibus-Paket für die Besteuerung (Art. 115 AEUV, 2. Quartal 2026) im Arbeitsprogramm genannt. Auch dieses Paket soll dem Bürokratieabbau und der Vereinfachung dienen und die Änderung mehrerer Richtlinien umfassen.
Noch anhängige Vorschläge (vgl. Anhang III)
Die folgenden Richtlinienvorschläge werden nach dem Arbeitsprogramm weiterverfolgt werden:
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT) (siehe dazu Deloitte Tax-News),
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems (HOT) für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU (siehe dazu Deloitte Tax-News):
Zurückgezogene Vorschläge (vgl. Anhang IV des Programms)
Die folgenden Richtlinienvorschläge sind nach dem Arbeitsprogramm offiziell zurückgezogen worden:
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer,
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke (Unshell) und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU (siehe dazu Deloitte Tax-News),
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke (DEBRA) (siehe dazu Deloitte Tax-News),
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Verrechnungspreisgestaltung (siehe dazu Deloitte Tax-News).
Fundstellen
EU Kommission, Pressemitteilung vom 21.10.2025
EU Kommission, Arbeitsprogramm der Kommission 2026 vom 21.10.2025
Anmerkungen
IFA-Kongress in Lissabon
Nach Aussagen von Vertretern der Europäischen Kommission auf dem IFA-Kongress in Lissabon Anfang Oktober 2025 soll das sog. Omnibus-Paket für die Besteuerung auch Änderungen der Zinsabzugsbeschränkung nach der ATAD-Richtlinie beinhalten.
Englischsprachiger Beitrag
Für weitere Informationen, siehe auch den englischsprachigen Beitrag von Deloitte Spanien.
