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20.06.2014
Internationales Steuerrecht

EU-Kommission: Beihilfe-Verfahren gegen Irland, die Niederlande und Luxemburg eingeleitet

Die EU-Kommission hat gegen Irland, die Niederlande und Luxemburg Verfahren wegen des Verdachtes verbotener staatlicher Beihilfen eingeleitet. Es geht um Auskünfte der Finanzbehörden (sog. Rulings) zu Verrechnungspreisen im Rahmen der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage, wobei es bei international tätigen Unternehmen möglicherweise durch eine selektive Begünstigung zu einer staatlichen Beihilfe kommt. Die allgemeinen Steuervorschriften der drei Staaten sind dagegen nicht Gegenstand des Verfahrens.

Hintergrund

Die Kommission prüft zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs, ob bestimmte Steuerpraktiken einiger Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der aggressiven Steuerplanung multinationaler Unternehmen mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen. Im Mittelpunkte stehen dabei von Irland, den Niederlanden und Luxemburg erteilte Auskünfte über die Beurteilung konzerninterner Verrechnungspreise multinationaler Unternehmen. Das Institut der Auskünfte selbst ist nicht Gegenstand der Untersuchung.

Aktuelle Entwicklung

Die EU-Kommission hat gegen Irland, die Niederlande und Luxemburg eine Untersuchung wegen des Verdachts der Gewährung verbotener staatlicher Beihilfen eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die Auskünfte (sog. Rulings, in Deutschland „verbindliche Auskunft“) der jeweiligen Steuerbehörden, in denen gegebenenfalls nicht fremdvergleichskonforme Verrechnungspreise akzeptiert wurden, wodurch die steuerliche Bemessungsgrundlage ausgehöhlt und die Steuerlasst gesenkt werden konnte. In einem solchen Fall könnten die – als Instrument unproblematische – Auskunft zu einer selektiven Begünstigung führen und eine gem. Art. 107 Abs. 1 AEUV grundsätzlich verbotene staatliche Beihilfe darstellen.

Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage sei es laut Wettbewerbs-Kommissar Almunia besonders wichtig, dass die großen multinationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisteten. Die EU müsse – so EU-Kommissar Å emeta – alles in ihrer Macht Stehende tun, um den fairen Steuerwettbewerb zu schützen.

Das förmliche Prüfverfahren gibt sowohl den drei betroffenen Mitgliedstaaten als auch Dritten die Gelegenheit zur Stellungnahme, ohne dem Ergebnis vorzugreifen. Gegen Luxemburg wurde zudem ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da es nicht alle angeforderten Informationen vorgelegt habe.

Neben den förmlichen Verfahren gegen Irland, die Niederlande und Luxemburg wird die EU-Kommission auch die Steuerpraxis weiterer Mitgliedsstaaten überprüfen.

Fundstelle

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 11.06.2014 (dt.)
Statement von Wettbewerbs-Kommissar Almunia vom 11.06.2014 (engl.)

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