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24.03.2022
Internationales Steuerrecht

EU Kommission: Management Plan für 2022

Die EU Kommission hat am 07.03.2022 einen Management Plan für 2022 veröffentlicht. Auf der Agenda für 2022 stehen insbesondere ein Vorschlag zu steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen (sog. „Debt-Equity Bias Reduction Allowance (DEBRA)“), ein Vorschlag zur verpflichtenden Veröffentlichung des effektiven Steuersatzes von bestimmten multinationalen Unternehmen, eine Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs zwischen Steuerbehörden auf Kryptowerte und E-Geld, ein Vorschlag zur Umsetzung des OECD Übereinkommens hinsichtlich der Neuverteilung von Besteuerungsrechten („Pillar 1“) sowie ein Vorschlag eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystems für Dividenden und Zinsen.

Hintergrund

Die EU Kommission hatte bereits im Steuer-Aktionsplan vom 15.07.2020 (siehe Deloitte Tax News) und in der „Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ vom 18.05.2021 Ziele und Maßnahmen für den Bereich Unternehmensbesteuerung in der EU für die nächsten Jahre angekündigt (siehe Deloitte Tax News).

Im am 07.03.2022 veröffentlichten Management Plan für das Jahr 2022 sind wiederum aktualisierte Ziele und Maßnahmen für den Bereich Unternehmensbesteuerung enthalten.

Management Plan für 2022

Laut dem Management Plan sind die 5 wichtigsten Ziele im Bereich Steuern- und Zollunion die folgenden:

  • Umsetzung einer Körperschaftsteuerreform innerhalb der EU (im Anschluss an das OECD/G20-Übereinkommen und im Einklang mit der o.g. „Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“);
  • Unterstützung des „Green Deal“ der EU (u.a. mit einer raschen Verabschiedung der überarbeiteten Energiesteuerrichtlinie und des Vorschlags eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus);
  • Reformierung der Zollunion;
  • Schutz der finanziellen Interessen der EU (mit einem besonderen Augenmerk auf ein verbessertes Risikomanagement zur Betrugsbekämpfung);
  • Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltungen (insbesondere durch Digitalisierung).

Im Folgenden haben wir einen Überblick über die wichtigsten für das Jahr 2022 angekündigten Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung erstellt:

  • Vorschlag zu steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen mit dem Ziel die steuerliche Ungleichbehandlung von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen zu reduzieren und Unternehmen zu ermutigen eine Eigenkapitalfinanzierung zu wählen (sog. „Debt-Equity Bias Reduction Allowance (DEBRA)“): geplant für das 1. Quartal 2022
  • Vorschlag zur Transparenz bzw. zur verpflichtenden Veröffentlichung des effektiven Steuersatzes von bestimmten multinationalen Unternehmen: geplant für das 2. Quartal 2022
  • Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs zwischen Steuerbehörden auf Kryptowerte und E-Geld: geplant für das 2. Quartal 2022
  • Vorschlag zur Umsetzung des OECD Übereinkommens hinsichtlich der Neuverteilung von Besteuerungsrechten („Pillar 1“) (siehe Deloitte Tax News): geplant für das 4. Quartal 2022 (nach Unterzeichnung des multilateralen Instruments der OECD)
  • Vorschlag eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystems für Dividenden und Zinsen (siehe Deloitte Tax News): geplant für das 4. Quartal 2022

Anmerkung

Für weitere Informationen, siehe auch einen englischsprachigen Beitrag von DT Luxemburg

Fundstelle

EU Kommission, Management Plan 2022 (DG Taxation and Customs Union) vom 07.03.2022

Weitere Fundstellen

EU Kommission, Steuer-Aktionsplan vom 15.07.2020, siehe Deloitte Tax News

EU Kommission, Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert vom 18.05.2021, siehe Deloitte Tax News

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