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26.03.2014
Internationales Steuerrecht

EU-Ministerrat: Einigung auf Änderungen der Zinsrichtlinie

Der EU-Ministerrat sich auf eine Änderung der Zinsrichtlinie geeinigt, die die Mitgliedsstaaten zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet. Die geänderte Richtlinie ist bis zum 01.01.2016 in nationales Recht umzusetzen. Die Verhandlungen mit Drittstaaten über den automatischen Informationsaustausch sollen fortgesetzt werden.

Hintergrund

Bei ihrem Treffen am 15.11.2013 in Brüssel hatten die EU-Finanzminister unter anderem Änderungen der EU-Zinsrichtlinie (2003/48 EG) diskutiert. Die Richtlinie sollte an Änderungen der Investmentprodukte und das geänderte Verhalten der Investoren seit Einführung der Richtlinie angepasst werden.

Aktuelle Entwicklung

Der EU-Ministerrat hat am 24.03.2014 den Änderungen der EU-Zinsrichtlinie (2003/48/EG) zugestimmt. Die EU-Zinsrichtlinie verpflichtet die EU-Staaten zum automatischen Informationsaustausch, damit der Ansässigkeitsstaat eines Empfängers einer grenzüberschreitenden Zinszahlung diese entsprechend seiner nationalen Regelungen besteuern kann.

Durch die Änderung der Zinsrichtlinie wurde ihr Anwendungsbereich erweitert und an Änderungen der Investmentprodukte sowie das geänderte Verhalten der Investoren seit Einführung der Richtlinie angepasst. Die geänderte Richtlinie soll neue Arten von Spareinkommen und Produkten erfassen, die Zinsen oder äquivalentes Einkommen generieren. Sie schließt auch Lebensversicherungen und – stärker als zuvor – Fonds ein. Unter Anwendung des sog. Transparenzkonzeptes sind die Steuerbehörden gefordert weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Identität des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen.

Der von der EU gewählte Ansatz stimme gänzlich mit dem globalen Ansatz (der OECD) überein, weshalb die Anwendung beider Standards die europäischen Unternehmen nicht belasten sollte. Insbesondere Österreich und Luxemburg seien hervorzuheben. Beide Staaten hatten bislang nicht am automatischen Informationsaustausch teilgenommen, sondern eine Quellensteuer erhoben. Die Mitgliedsstaaten haben nun Zeit bis zum 01.01.2016, um ihr nationales Recht an die geänderte Richtlinie anzupassen.

Die EU wolle zudem die Verhandlungen mit den Nicht-EU-Staaten zum automatischen Informationsaustausch fortsetzen. Das Ziel sei es, noch vor dem Jahresende Ergebnisse zu präsentieren.

Fundstellen

PM des EU-Minsterrates zur Zustimmung zur Zinsrichtlinie vom 24.03.2014, 7524/14 (engl.)
Rede von Algirdas Å emeta zur Einigung der EU-Staaten vom 24.03.2014 (engl.)

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