EU-Ministerrat: Politische Einigung zur Erweiterung der Amtshilferichtlinie
Im Rahmen des ECOFIN-Treffens am 09.12.2014 haben sich die EU-Minister auf einen erweiterten Anwendungsbereich für die Amtshilferichtlinie verständigt. Ende September 2017 soll der erste automatische Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und den „Earlier Adopters“ der OECD stattfinden.
Hintergrund
Transparenz ist ein wichtiger Aspekt beim Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Die OECD hat daher am 21.07.2014 den neuen weltweiten Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen veröffentlicht (siehe Deloitte Tax-News). Auch die EU ist an einem umfassenden automatischen Informationsaustausch interessiert, um grenzüberschreitende Steuerumgehung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Aktuelle Entwichlung
Am 09.12.2014 haben sich die EU-Minister beim ECOFIN-Treffen auf die Ergänzung der Amtshilfe-Richtlinie verständigt. Dadurch unterfallen z.B. Informationen zu:
- Zinsen
- Dividenden
- Veräußerungen von Finanzinstrumenten
- Kontoständen
dem automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Der von den ECOFIN-Ministern vereinbarte Standard entspricht dem weltweiten Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen der OECD.
Ende September 2017 soll der erste automatische Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und den „Earlier Adopters“ der OECD stattfinden. Österreich, das sich die Möglichkeit einer späteren Anwendung vorbehalten hatte, plant früher als zu diesem vereinbarten Datum (30.09.2018) teilzunehmen.
Zudem betonte der ECOFIN-Rat die Wichtigkeit einer Einigung mit Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Schweiz über eine Überarbeitung der Vereinbarungen zum Informationsaustausch hinsichtlich Zinszahlungen.
Fundstellen
Rat der EU, Pressemitteilung zur Einigung auf eine Erweiterung der Amtshilfe-Richtlinie, 09.12.2014
Rat der EU, Erweiterung der Amtshilfe-Richtlinie, 01.12.2014
Rat der EU, Statements zur Erweiterung der Amtshilfe-Richtlinie, 28.11.2014
