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07.02.2012
Internationales Steuerrecht

FATCA: EU-Kommission verhandelt mit den USA über die Umsetzung von FATCA

In einem Arbeitspapier vom 06.02.2012, adressiert an die „Taxation Policy Group“, wird von aktuellen Bemühungen der EU-Kommission berichtet, die administrative Umsetzung von FATCA zu erleichtern. Zu diesem Zweck befindet sich die EU-Kommission auf verschiedenen Arbeitsebenen im Austausch mit der US-Steuerbehörde IRS, welche in einzelnen Punkten bereits Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat. Ein zentraler Punkt der Verhandlungen ist der “tax administration to tax administration approach”. Dieser soll u.a. folgende Regelungen enthalten: 

  • Die FATCA-Regelungen werden in bilaterale Abkommen (DBA) integriert und anschließend in national geltendes Recht umgesetzt. Die Grundsätze von FATCA bleiben bestehen (Identifikation von US-Steuerpflichtigen und deren Meldung an die USA). 
  • Das Reporting soll über die lokal zuständigen Behörden nach dem Vorbild der EU-Zinsrichtlinie erfolgen. 
  • In den teilnehmenden Ländern brauchen die teilnehmenden FFIs keine eigenen Verträge mit dem IRS abzuschließen. 
  • In den teilnehmenden Ländern soll es Erleichterungen beim FATCA-Quellensteuereinbehalt geben. 
  • In den teilnehmenden Ländern soll es keine Verpflichtung geben, „recalcitrant account holders“ zu kündigen. 
  • Es soll spezielle länderbezogene „deemed-compliant“ Status geben.

Darüber hinaus liegt der Fokus der EU-Kommission auf einer allgemeinen Reduktion des administrativen Aufwands bei der Umsetzung der FATCA-Regelung. So soll insbesondere der Ansatz der „passthru-payments“ nochmals überarbeitet und auf eine Reziprozität hingearbeitet werden, mit dem Ziel, dass auch die USA steuerrelevante Information über Bürger der EU an die jeweiligen Länder meldet. 

Ein weiterer Punkt auf der Agenda ist das Thema Datenschutz. Die EU-Kommission hat erkannt, dass die FATCA-Regelungen, teilweise konträr zu lokal geltenden Datenschutzbestimmungen sind. Ziel soll hier eine europaweit einheitliche Vorgehensweise sein. 

Bereits die in Kürze zu erwartenden „drafted Regulations“ werden zeigen, in wie weit die hier angedachten und vorgestellten Lösungen von den USA aufgegriffen werden.

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