Mindeststeueranpassungsgesetz: Bundesrat nimmt zum Regierungsentwurf Stellung
Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme einige Änderungen am Gesetzentwurf vor. Darüber hinaus setzt er sich für die Abschaffung des Sonderbetriebsausgabenabzugsverbots bei Auslandsbezug durch Streichung des § 4i EStG ein.
Hintergrund
Der Bundesrat hat am 14.10.2025 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen Stellung (siehe Deloitte Tax News) genommen.
Stellungnahme Bundesrat
In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen schlägt der Bundesrat kleinere gesetzliche Änderungen im Entwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes hinsichtlich der Umsetzung weiterer Maßnahmen vor:
Anpassungen im EU-Amtshilfegesetz
Automatischer Austausch von Informationen zu Mindeststeuerberichten steuerpflichtiger Geschäftseinheiten (§§ 7, 20 EUAHiG)
Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um eine koordinierte Vorgehensweise und inhaltliche Abstimmung mit beabsichtigten Änderungen des EU-Amtshilfegesetzes (DAC 8 – Umsetzungsgesetz).
Anpassungen Einkommensteuergesetz
Abschaffung des Sonderbetriebsausgabenabzugsverbots bei Auslandsbezug (§ 4i EStG)
Wie bereits im 2. Diskussionsentwurf (siehe Deloitte Tax-News) vorgesehen, soll der Sonderbetriebsausgabenabzugsverbot bei Auslandsbezug (§ 4i EStG) gestrichen werden. Insbesondere im Zusammenspiel mit § 4k EStG wird die Aufhebung als sachgerecht sowie als Beitrag zum Bürokratieabbau angesehen.
Anpassungen Außensteuergesetz
Entfall der Anpassung des Kürzungsbetrags in Organschaftsfällen (§ 11 AStG)
Die vorgesehene Anpassung des Kürzungsbetrags in Organschaftsfällen (§ 11 AStG) soll gestrichten werden.
Anpassung der Regelung bei der Wegzugsbesteuerung zu substantiellen Gewinnausschüttungen in Rückkehrfällen (§ 21 Abs. 3 AStG)
Die im Referentenentwurf (siehe Deloitte Tax-News) geplante Anpassung der Regelung bei der Wegzugsbesteuerung zu substantiellen Gewinnausschüttungen in Rückkehrfällen des § 21 Abs. 3 AStG soll wiederaufgenommen werden, um eine planwidrige Regelungslücke zu schließen.
Anpassung der Freigrenzen für gemischte Einkünfte (§§ 9, 13 AStG)
Die vorgesehene Anpassung der Freigrenzen für gemischte Einkünfte (§§ 9, 13 AStG) soll durch eine entsprechende Formulierung der Anwendungsregelung des § 21 Abs. 9 AStG-E neben „Einkünften mit Kapitalanlagecharakter“ ausdrücklich die „Zwischeneinkünfte“ bei der Prüfung der Freigrenze es § 9 AStG erfassen.
Anpassungen Abgabenordnung
Anpassung elektronischer Bekanntgabe von Verwaltungsakten, die Ehegatten oder Lebenspartner betreffen (§ 122 AO)
In der Abgabenordnung soll die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten, die Ehegatten oder Lebenspartner betreffen, (§ 122 AO) angepasst werden. Mit der Gesetzesänderung soll die Rechtslage, die bereits für die postalische Bekanntgabe an Ehegatten gilt, auf die elektronische Bekanntgabe ausgeweitet werden sowie dem Bürokratieabbau und der Kostenersparnis dienen.
Weiteres Vorgehen
Der Bundestag hat bereits am 09.10.2025 in erster Lesung zum Regierungsentwurf beraten und den Entwurf in die Ausschüsse - federführend Finanzausschuss – verwiesen. Es ist geplant, dass der Bundestag am 14.11.2025 abschließend über das Gesetz in 2./3.Lesung berät und der Bundesrat am 19.12.2025 seine Zustimmung gibt.
Fundstelle
Bundesrat, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen, BR-Drs. 428/25 (B)
