EuGH: Niederländische Organschaftsregelungen verstoßen nicht gegen Gemeinschaftsrecht
Sachverhalt
Die in den Niederlanden ansässige X Holding BV wollte für Zwecke der Besteuerung ihre in Belgien ansässige Tochtergesellschaft F NV in die nach niederländischem Steuerrecht grundsätzlich mögliche steuerliche Einheit einbeziehen. Die niederländischen Steuerbehörden lehnten dies mit dem Hinweis des Erfordernisses der Inlandsansässigkeit der Tochtergesellschaft ab.
Entscheidung
Der EuGH hat entschieden, dass die niederländischen Steuervorschriften, die inländische Ansässigkeit einer Tochtergesellschaft fordern, um im Rahmen der steuerlichen Einheit berücksichtigt zu werden, die Grundfreiheit der Niederlassungsfreiheit beschränken. Diese Beschränkung kann jedoch aus mit dem Erfordernis der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen Mitgliedstaaten gerechtfertigt werden. Es wäre sonst den Gesellschaften überlassen in welchem Mitgliedstaat sie ihre Verlust und in welchem Mitgliedstaat sie ihre Gewinne der Besteuerung unterwerfen. Der EuGH hat die betreffenden niederländischen Regelungen auch als für die Erreichung dieses Ziels angemessen angesehen, da sie nicht über das erforderliche Maß hinausgehen.
Fundstelle
EuGH, Urteil vom 25.02.2010, - C-337/08, X Holding BV - DStR 2010, S. 427.