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08.07.2021
Internationales Steuerrecht

OECD: Einigung auf Zwei-Säulen-Konzept

Oktober 2021

Am 08.10.2021 hat die OECD eine Erklärung hinsichtlich des sog. Zwei-Säulen-Konzepts veröffentlicht, für die die G20-Finanzminister bereits am 13.10.2021 ihre Unterstützung zugesagt haben. Die Erklärung vom 08.10.2021 ergänzt die Stellungnahme vom 01.07.2021 um weitere Details und einen Umsetzungsplan (siehe Deloitte Tax News).

OECD, Pressemitteilung vom 08.10.2021

OECD, Erklärung hinsichtlich des Zwei-Säulen-Plans vom 08.10.2021

G20, Kommuniqué vom 13.10.2021

 

Juli 2021

​Bei ihrem Treffen am 09./10.07.2021 in Venedig billigten die G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure die Ergebnisse des OECD Inclusive Framework und brachten ihre umfassende Unterstützung für eine zeitnahe Implementierung der Ergebnisse zum Ausdruck.

G20, Kommuniqué vom Treffen am 09./10.07.2021

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Anfang Juli 2021 (Stand: 08.07.2021) haben 131 Staaten und Gebiete des OECD/G20 Inclusive Framework einem neuen Zwei-Säulen-Plan zur Reform der internationalen Steuerregeln zugestimmt. Ein detaillierter Umsetzungsplan soll im Oktober 2021 vorgestellt werden. Die neuen Regelungen könnten ab 2023 zur Anwendung kommen. 

Hintergrund

Im April 2021 ließ die OECD verlautbaren, dass weiterhin an dem Ziel festgehalten wird, sich bis Mitte 2021 hinsichtlich des sog. Zwei-Säulen-Modells politisch zu einigen (siehe Deloitte Tax News). Im Juni 2021 hatten sich die G7-Finanzminister für eine Unterstützung des Zwei-Säulen-Modells ausgesprochen (siehe Deloitte Tax News).

Vor dem Hintergrund, dass das derzeitige internationale Steuerrecht auf die „physische Präsenz“ der Unternehmen abstellt und einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft nicht gerecht wird, wurde das Zwei-Säulen-Konzept erarbeitet. Das Zwei-Säulen-Konzept hat zum Ziel die steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft zu lösen:

  • Die Säule Eins (Pillar One) des Modells sieht eine Ausweitung und Neuverteilung von Besteuerungsrechten zwischen Ansässigkeits- und Marktstaaten vor, so dass ein Teil der Gewinne auch in den Ländern versteuert wird, in denen auch der entsprechende Umsatz gemacht wird (sog. Marktstaaten); unerheblich ist, ob das Unternehmen in diesem Marktstaat auch eine „physische Präsenz“ hat.
  • Die Säule Zwei (Pillar Two) des Modells sieht eine globale Mindestbesteuerung (z.B. durch Nachversteuerung von niedrig besteuertem Einkommen einer Tochtergesellschaft auf Ebene der Muttergesellschaft oder auch durch Versagung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs) vor.

Erklärung hinsichtlich des Zwei-Säulen-Plans vom 01.07.2021

Anfang Juli 2021 (Stand: 08.07.2021) haben nun 131 (von insgesamt 139) Staaten und Gebiete des OECD/G20 Inclusive Framework einem neuen Zwei-Säulen-Plan zur Reform der internationalen Steuerregeln zugestimmt. Der Erklärung nicht angeschlossen haben sich beispielsweise Irland, Ungarn, Estland und Barbados.

Säule Eins

Die Säule Eins des Modells soll bei multinationalen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über 20 Milliarden Euro und einer Profitabilität von über 10 Prozent (d.h. Gewinn vor Steuern/ Umsatz) zur Anwendung kommen. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte der Anwendungsbereich auf multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über 10 Milliarden Euro erweitert werden. 

Ein neuer steuerlicher Anknüpfungspunkt („Nexus“) soll die Besteuerung (eines „Amount A“) in einem Marktstaat ermöglichen, wenn o.g. Unternehmen mehr als 1 Million Euro Umsatz in diesem Markt erwirtschaften. In kleineren Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro soll die Umsatzschwelle bei 250.000 Euro liegen. Zwischen 20-30 Prozent des Gewinns, der eine 10-prozentige Gewinnmarge übersteigt, soll dann den Marktstaaten zugerechnet werden.

Der Umsatz soll den „End“-Marktstaaten, in denen die Güter oder Dienstleistungen schließlich benutzt oder konsumiert werden, zugeordnet werden. Detaillierte Zuordnungsregelungen für bestimmte Kategorien von Transaktionen sollen entwickelt werden.

Die Umsetzung der Säule Eins bzw. des „Amount A“ soll mit Hilfe eines multilateralen Instruments, d.h. einem multilateralen völkerrechtlichen Vertrag erfolgen, der anschließend durch die beteiligten Staaten ratifiziert und in nationales Recht überführt werden soll. Dieser Vertrag soll im Jahre 2022 zur Ratifizierung vorliegen und im Jahre 2023 in Kraft treten.

Säule Zwei

Die Säule Zwei besteht aus den folgenden Regelungen:

  • zwei ineinandergreifende Regelungen (sog. „Global anti-Base Erosion Rules): 
    Einer sog. „Income Inclusion Rule“, die einer Muttergesellschaft in Bezug auf eine niedrig versteuerte Gruppengesellschaft eine Steuer auferlegt, die ein Hochschleusen der niedrigen Besteuerung der Gruppengesellschaft auf ein globales Mindeststeuerniveau bewirkt; und einer sog. „Undertaxed Payment Rule“, die Abzüge versagt oder entsprechende Anpassungen in dem Umfang vorschreibt, indem das niedrig besteuerte Einkommen einer Gruppengesellschaft nicht unter die „Income Inclusion Rule“ fällt.
  • und einer sog. „Subject to Tax Rule“, die es Quellenstaaten erlaubt bestimmte Zahlungen an nahe stehende Personen mit einer beschränkten Quellensteuer zu belegen.

Die Global anti-Base Erosion Rules stellen einen sog. „gemeinsamen Ansatz“ („common approach“) dar. Dies bedeutet, dass die Mitglieder des Inclusive Framework nicht verpflichtet sind, diese Regelungen umzusetzen. Allerdings müssen die Mitglieder des Inclusive Framework die Anwendung dieser Regelungen durch andere Mitglieder akzeptieren. 

Die Global anti-Base Erosion Rules sollen bei multinationalen Unternehmen mit weltweiten Umsätzen von mehr als 750 Mio Euro (gleiche Voraussetzungen wie beim Country-by-Country Reporting) zur Anwendung kommen. Die effektive globale Mindestbesteuerung soll mindestens 15% betragen. Auch diese Regelungen sollen bei Zustimmung der Mitglieder des Inclusive Framework bereits 2022 in Kraft treten und ab 2023 zur Anwendung kommen.

Ausblick

Das Zwei-Säulen-Konzept soll am 09./10.07.2021 beim Treffen in Venedig von den G20-Finanzministern beschlossen werden. Ein detaillierter Umsetzungsplan soll im Oktober 2021 vorgestellt werden. Die neuen Regelungen könnten ab 2023 zur Anwendung kommen.​

Fundstellen

OECD, Pressemitteilung vom 01.07.2021, Organisation for Economic Co-operation and Development

OECD, Erklärung hinsichtlich des Zwei-Säulen-Plans vom 01.07.2021 Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising From the Digitalisation of the Economy - 1 July 2021 

BMF, Pressemitteilung vom 01.07.2021 Bundesfinanzministerium - Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung kommt 

Weitere Beiträge:

Zum Thema „Pillar 1 und 2“:

OECD: Tax Report to G20 Finance Minsters and Central Bank Governors vom 07.04.2021 (siehe Deloitte Tax News)

OECD: Pillar 1 Konzept – Überblick zum Konsultationspapier 2020 (siehe Deloitte Tax News)

OECD veröffentlicht Vorschlag für einheitlichen Ansatz zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle (siehe Deloitte Tax News)​ 

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