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15.02.2023
Internationales Steuerrecht

OECD: Leitlinien zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung

Die OECD hat am 02.02.2023 weitere Leitlinien zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung („Pillar 2“) veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten u.a. Ausführungen zur Behandlung der US-Mindeststeuer („GILTI“), zu bestimmten Übergangsregelungen und zur qualifizierten inländischen Top-Up Tax („Qualified Domestic Minimum Top-up Taxes“).

Hintergrund

Am 20.12.2021 hatte die OECD detaillierte Musterregeln (sog. Model Rules) zur globalen Mindestbesteuerung („Pillar 2“) veröffentlicht (siehe Deloitte Tax News). Am 14.03.2022 folgte ein ausführlicher Kommentar mit 228 Seiten sowie anschauliche Beispiele (auf 49 weiteren Seiten) (siehe Deloitte Tax News). Am 20.12.2022 veröffentlichte die OECD ein weiteres Umsetzungspaket zu den globalen Mindeststeuerregeln, welches u.a. die Leitlinien zu den sog. Safe Harbour-Regelungen umfasste (siehe Deloitte Tax News). Die sog. Safe Harbour-Regelungen enthalten insbesondere Übergangs- und Vereinfachungsregelungen für multinationale Unternehmen im Hinblick auf die Anwendung der GloBE-Regelungen.

Am 02.02.2023 hat die OECD nun die angekündigten Leitlinien für die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung („Agreed Administrative Guidance for the Pillar Two GloBE Rules“) veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung ist die Arbeit an den GloBE-Regelungen, zu der sich die Mitglieder des Inclusive Framework als Teil des Implementierungsrahmens verpflichtet hatten, (zunächst) abgeschlossen.

Die Leitlinien wurden im Konsens aller 142 Länder und Rechtsordnungen im Rahmen der OECD/G20 vereinbart und sind Teil des sog. „gemeinsamen Ansatzes“ („common approach“). Im Rahmen des gemeinsamen Ansatzes sind die Länder nicht verpflichtet, die GloBE-Regeln zu übernehmen, aber wenn sie sich dafür entscheiden, erklären sie sich bereit, die Regeln „leitlinien-bzw. regelkonform“ umzusetzen.

Die Leitlinien behandeln eine breite Palette von Fragen, die Mitglieder des Inclusive Framework als die Themen identifiziert haben, die am dringendsten einer Klärung und Vereinfachung für die Beteiligten bedürfen.

Leitlinien für die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung („Agreed Administrative Guidance for the Pillar Two GloBE Rules“)

Die veröffentlichten Leitlinien umfassen 111 Seiten und die folgenden 5 Kapitel:

1. Anwendungsbereich

2. Einkommen & Steuern

3. Anwendung der GloBE-Rules auf Versicherungsunternehmen

4. Übergangsregelungen

5. Qualifizierte inländische Mindest-Top-Up Tax (sog. „Qualified Domestic Minimum Top-up Tax“)

Im Folgenden geben wir einen kurzen Einblick in die folgenden Kapitel:

Zu 1. Anwendungsbereich

Die Leitlinien enthalten u.a. Ausführungen zum sog. „Deemed consolidation“-Test, nach dem eine Geschäftseinheit als Teil eines multinationalen Konzerns behandelt wird, wenn diese Geschäftseinheit konsolidiert werden müsste, wenn die Eigenkapitalanteile des obersten Mutterunternehmens des MNE-Konzerns an einer Börse gehandelt worden wären.

Weiter befassen sich die Leitlinien mit zusätzlichen technischen Fragen, wie der Währungsumrechnung und der Frage, wann bestimmte Unternehmen als ausgeschlossene Unternehmen („excluded entities“) behandelt werden können.

Zu 2. Einkommen & Steuern

Die Leitlinien enthalten u.a. Ausführungen zur Behandlung von konzerninternen Transaktionen, die zu Anschaffungskosten verbucht werden, zur Behandlung von bestimmten Dividenden, Schuldenerlassen sowie zu Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen.

Darüber hinaus beantworten die Leitlinien auch mehrere Fragestellungen, die insbesondere für multinationale Unternehmen in den USA relevant sind; z.B. aktive Steuerlatenzen im Zusammenhang mit ausländischen Steuergutschriften im Rahmen des CFC („Controlled-Foreign-Corporation“)-Regimes, neue Wahlmöglichkeiten für bestimmte Steuergutschriften sowie der Behandlung der US-Mindeststeuer („GILTI“).

Die US-Mindeststeuer („GILTI“) in ihrer derzeitigen Form erfüllt die Definition einer CFC-Steuer nach den GloBE-Regelungen und muss als solche auch behandelt werden. Der Leitfaden sieht einen Verteilungsschlüssel für GILTI und andere "gemischte CFC-Steuerregelungen (blended CFC tax regimes)" vor, bei dem die CFC-Steuer auf der Grundlage der Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz (ETR) des betreffenden Staates nach den GloBE-Regeln und dem CFC-Steuersatz (d. h. 13,125 % für GILTI) und der Höhe des nach der CFC-Regelung ermittelten Einkommens (d. h. des geprüften Einkommens im Falle von GILTI), das in dieser Einheit erzielt wurde, auf die Niedrigsteuereinheiten verteilt wird. Diese Regel gilt zunächst bis zum Jahr 2025.

Zu 4. Übergangsregelungen

Die Leitlinien gehen u.a. auf bislang noch bestehende Unklarheiten im Zusammenhang mit Übergangsregelungen zu aktiven Steuerlatenzen aufgrund von Steuergutschriften ein.

Weiter klären die Leitlinien auch verschiedene Aspekte einer anderen Übergangsregelung hinsichtlich konzerninterner Übertragungen von Vermögenswerten.

Zu 5. Qualifizierte inländische Mindest-Top-Up Tax (sog. „Qualified Domestic Minimum Top-up Tax“)

Die Verwaltungsleitlinien enthalten weitere Hinweise zu QDMTTs („qualifizierten inländischen Mindest-Top-Up Tax“), um den Steuerverwaltungen bei der Entscheidung zu helfen, ob eine Mindeststeuer als QDMTT anerkannt wird. Insbesondere wird in den Verwaltungsleitlinien für jedes Kapitel der Mustervorschriften angegeben, inwieweit ein QDMTT den Anforderungen des jeweiligen Kapitels entsprechen muss oder davon abweichen kann.

Ausblick

Die neu veröffentlichten Leitlinien sollen in eine überarbeitete Fassung des Kommentars einfließen, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 veröffentlicht wird. Das Inclusive Framework hat vor, auch in Zukunft laufend weitere Leitlinien zu veröffentlichen, um sicherzustellen, dass die Regelungen weiterhin koordiniert umgesetzt und angewendet werden.

Weiter geht das Inclusive Framework davon aus, dass die Musterregelungen für die Subject-to-Tax-Rule und das zugehörige multilaterale Instrument in Kürze fertig gestellt werden.

Anmerkungen

Englischsprachiger Beitrag

Für weitere ausführliche Informationen, siehe auch den englischsprachigen Beitrag von Deloitte USA

EU-Mindeststeuerrichtlinie

Die EU-Mindeststeuerrichtlinie ist am 23.12.2022 in Kraft getreten (siehe Deloitte Tax News).

Fundstellen

OECD, Pressemitteilung vom 02.02.2023

OECD, Administrative Guidance on the Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two) vom 01.02.2023

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