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28.02.2018
Internationales Steuerrecht

OECD: Zwischenbericht zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft kommt in Kürze

 Aktuell:

 Die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vielfalt der Geschäftsmodelle, die durch die Technologie und Auswertung großer Datenmengen möglich werden, stellen die Steuerpolitik vor große Herausforderungen. Die EU-Kommission fordert deshalb eine grundlegende Reform der Besteuerung von Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Dabei wird mit dem Zwischenbericht der OECD zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf internationaler Ebene eine wichtige Etappe erreicht.

Hintergrund

 Die EU-Kommission fordert eine grundlegende Reform der Besteuerung von Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Mit einem Steuersystem, das für „konventionelle Geschäftsmodelle“ konzipiert wurde, können keine Tätigkeiten erfasst werden, die zunehmend auf immateriellen Vermögenswerten, Daten und Automatisierung beruhen. Bislang hat sich jedoch eine Einigung auf internationaler Ebene als sehr schwierig erwiesen, wie aus dem Bericht der OECD vom Oktober 2015 zu BEPS Aktionspunkt 1 „Addressing the Challenges of the Digital Economy“ hervorgeht.

Konzepte zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft

 Die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vielfalt der Geschäftsmodelle, die durch die Technologie und Auswertung großer Datenmengen möglich werden, stellen die Steuerpolitik vor große Herausforderungen. Die Unternehmensbesteuerung folgt bisher dem Grundsatz, dass Gewinne am Ort der Wertschöpfung besteuert werden sollten. In einer digitalisierten Welt stellt sich jedoch die Frage, wie der Ort, an dem eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, und der Wert, der geschaffen wird, zu Steuerzwecken bestimmt werden können. Mit diesen Herausforderungen gilt es sich auseinanderzusetzen.

Am 21.09.2017 hat die EU-Kommission dem Europäischen Parlament eine Mitteilung über ein faires und effizientes Steuersystem für den digitalen Binnenmarkt in der Europäischen Union vorgelegt (siehe Deloitte Tax-News). Auf EU-Ebene beabsichtigt die Kommission die Einführung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB, engl. Common Consolidated Corporate Tax Base, CCCBT), um die zentralen Herausforderungen der zunehmenden Digitalisierung zu bewältigen. Ferner seien Anpassungen der Betriebsstättenbesteuerung und der Verrechnungspreismodelle für die digitale Wirtschaft notwendig. Der EU-Kommission ist bewusst, dass der Prozess hin zu einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage langfristig angelegt ist. Aus diesem Grund werden neben der Arbeit an dieser langfristigen Strategie zusätzliche kurzfristige und ergänzende Maßnahmen in Betracht gezogen.

Auf internationaler Ebene sollen bis zum Frühjahr 2018 geeignete, sinnvolle Lösungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft vereinbart werden. Eine wichtige Etappe wird dabei mit dem Zwischenbericht zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft erreicht, den die OECD den Finanzministern der G20 bei deren Treffen im April 2018 vorlegen wird.

Nachdem die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 1, dessen Ziel es war, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Wirtschaft zu ermitteln und zu überprüfen, ob die derzeitigen Besteuerungsprinzipien weiterhin sachgerecht sind, die internationale Einführung gänzlich neuer steuerlicher Anknüpfungsmerkmale nicht empfahl, hat sie sich nun doch der Sache angenommen eine Reform der Besteuerung von Unternehmen der digitalen Wirtschaft zu erarbeiten. Mögliche internationale Lösungen der mit der digitalen Wirtschaft verbundenen Besteuerungsprobleme sind dabei das Konzept der digitalen Betriebsstätte sowie die Umsatzbesteuerung der digitalen Leistung. Mit dem Konzept der digitalen Betriebsstätte sollen Besteuerungsrechte in einem Land begründet und geschützt werden, in dem Unternehmen mit bedeutender kommerzieller (- wenngleich auch ohne physische -) Präsenz ihre Dienstleistungen auf digitalem Wege anbieten. Mit der Umsatzbesteuerung von digitalen Leistungen soll das Ziel verfolgt werden, Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen bzw. Erbringung digitaler Waren und Dienstleistungen zu erheben.

Um eine funktionierende Lösung für den Binnenmarkt und die Weltwirtschaft insgesamt zu finden, müsste abschließend geprüft werden, ob die Konzepte mit den Doppelbesteuerungsabkommen, den Vorschriften über staatliche Beihilfen, den Grundfreiheiten und internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Freihandelsabkommen und WTO-Regeln kompatibel sind.

Fundstelle

 Europäische Kommission, Ein faires und effizientes Steuersystem in der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt

Weitere Fundstellen

 Europäische Kommission: Besteuerung digitaler Wirtschaft, siehe Deloitte Tax-News 
OECD, OECD invites public input on the tax challenges of digitalization 
OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting Project, Addressing the Challenges of the Digital Economy, Action 1 - 2015 Final Report

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Gegusch
Director

dgegusch@deloitte.de
Tel.: 0211 8772-3826

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Dietmar Gegusch
Director

dgegusch@deloitte.de
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