Internationales Steuerrecht
Verständigungsvereinbarung für Gerichte nicht bindend
Der BFH hat mit Urteilen vom 02.09.2009 (Az. I R 111/08, DB 2009, S. 2410; Az. I R 90/08, DB 2009, S. 2414) sowohl die Auffassung der jeweiligen Vorinstanz (vgl. praxis-forum 9/2009) als auch der herrschenden Meinung bestätigt, wonach eine Übereinkunft zwischen deutschen und ausländischen Steuerbehörden zwar die Finanzverwaltung bindet, jedoch nicht die Finanzgerichte, da solchen Verständigungsvereinbarungen kein Gesetzesrang zukommt. Eine solche Vereinbarung könne nicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen angewendet werden.
