UN-Tax Committees: Aktuelle Entwicklungen vom Musterabkommen bis zu Verrechnungspreisfragen
Die letzte Sitzung des UN-Tax Committes der Legislatur 2021 bis 2025 brachte entscheidende Änderungen für die internationale Steuerpolitik. Schlüsselthemen waren die Anpassung des UN-Musterabkommens, die Weiterentwicklung von Steuerrichtlinien und -normen und die Fokussierung auf zukünftige Fragen zur Besteuerung. Zudem wurde die Notwendigkeit betont, sich weiterhin auf Themen zu konzentrieren, die für Entwicklungsländer relevant sind.
Hintergrund
Ende März fand die 30. Sitzung des UN-Steuerausschusses (Tax Committee) in New York statt. Es war die letzte Sitzung in der Legislatur 2021 bis 2025. Das Tax Committee konzentriert sich auf die Weiterentwicklung der internationalen Steuernormen unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. Die operative Arbeit erfolgte in mehr als 10 Subcommittees. Schwerpunkte der Diskussionen waren die Aktualisierung des UN-Musterabkommens, zukünftige Themen im Bereich der Verrechnungspreise, die Besteuerung der mineralgewinnenden Industrien, Steuern und Digitalisierung und Steuern und Nachhaltigkeitsziele. Dieser Newsletter fasst wichtige Ergebnisse aus New York zusammen.
UN-Musterabkommen
Nachdem in den vorherigen Sitzungen des Tax Committees erste Änderungen des UN-Musterabkommens verabschiedetet wurden, wurden in New York weitere Anpassungen verabschiedet.
1. Überarbeitung des Titels: Das UN Musterabkommen trägt derzeit den Namen "The United Nations Model Double Taxation Convention between developed and developing Countries“. Es wurde vorgeschlagen, das UN Musterabkommen in "United Nations Model Tax Convention" umzubenennen, um seine Anwendbarkeit über Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern hinaus zu verdeutlichen. Der Vorschlag wurde angenommen.
2. Quellensteuern auf Dienstleistungen: Die früheren Dienstleistungsartikel 12A (technische Dienstleistungen) und 14 (persönliche Dienstleistungen) sind nun in einem neuen Artikel 12AA zusammengefasst, der den Ländern mehr Quellensteuerrechte zur Besteuerung von Dienstleistungen einräumt.
3. Quellensteuern für Versicherungsgebühren und internationale Transportgebühren: Der Artikel 12C (Versicherungsgebühren) sowie der Artikel 8 (internationaler Transport inkl. Schifffahrt und Luftverkehr) inkl. der entsprechenden Kommentierung wurden überarbeitet. Im Ergebnis beinhalten die überarbeiteten Artikel 12c und 8 erweiterte Quellensteuerrechte für die Herkunftsländer.
4. Künftige Arbeit: Für die neue Legislatur 2025 bis 2029 betont das Subcommittee „UN Model“ die Notwendigkeit, sich weiterhin auf Themen zu konzentrieren, die für Entwicklungsländer relevant sind, wie die Besteuerung digitaler Dienstleistungen, von mobilem Arbeiten und die Gewinnzuordnung auf Betriebsstätten.
Verrechnungspreise
Alle sechs Papiere des Subcommittees „Verrechnungspreise“ wurden auf früheren Sitzungen angenommen. Dazu gehören Leitlinien für die pharmazeutische und landwirtschaftliche Industrie, Leitlinien für den wirtschaftlichen Abschwung insb. COVID 19 und die Bepreisung von CO2 Zertifikaten. Auf der Sitzung in New York wurden mögliche Schwerpunkte für das neue Subcommittee „Verrechnungspreise“ diskutiert. Dazu gehören unter anderem:
1. Konzerninterne Finanztransaktionen: Es wurde festgestellt, dass praktische Leitlinien für die Unterscheidung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital, für die Berücksichtigung von Länderrisikoanpassungen und für das Cash-Pooling erforderlich sind.
2. Immaterielle Werte: Es wurde auf die Herausforderungen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf immaterielle Werte hingewiesen und eine praktische Anleitung zur DEMPE-Analyse gefordert.
3. Konzerninterne Dienstleistungen: Konzerninterne Dienstleistungen, insbesondere Managementdienstleistungen, sind für viele Entwicklungsländer ein Problembereich. Schwerpunkte für die neue Legislatur könnten sein:
- Bereitstellung von zusätzlichen Beispielen und Beschreibungen: Erweiterung des Leitfadens um detailliertere Beispiele und Beschreibungen bestimmter Dienstleistungskategorien, die als Konzerndienstleistungen erbracht werden können
- Benefit-Test: Entwicklung praktischer Leitlinien für die Durchführung eines Benefit Tests einschließlich von Beispielen wie der Benefit Test geführt werden kann
Mineralgewinnende Industrie (Extractives)
Zum Abschluss der Legislatur wurden vom Subcommittee „Extractives“ drei Papiere mit Handlungsempfehlungen für Staaten hinsichtlich der Besteuerung der mineralgewinnenden Industrien verabschiedet. Die drei Papiere decken folgende Themen ab:
1. Steuerliche Anreize und globale Mindeststeuer: Es wurden Regeln für die Wechselwirkung von steuerlichen Anreizen und der globalen Mindeststeuer veröffentlicht.
2. Konzerninterne Verrechnung von Rohstoffen: In der Handlungsempfehlung zur konzerninternen Verrechnung von Rohstoffen finden sich Ausführungen zur Anwendung der TNMM- und der CUP-Methode.
3. Energiewende: In einem überarbeiteten Entwurf wurden Möglichkeiten zur steuerlichen Förderung der Energiewende für den Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energiequellen diskutiert.
Ausblick
Die Sitzung markierte das Ende der Legislaturperiode 2021 bis 2025. Zum Abschluss wurde die Bedeutung der Rolle der UN in der internationalen Steuerpolitik betont. Eine faire Zuordnung von Steuersubstrat auf Entwicklungsländer sei wichtig. Das neue Tax Committee wird im Sommer 2025 ernannt. Die erste Sitzung wird im Herbst 2025 in Genf stattfinden. Dort werden die genauen Themenschwerpunkte festgelegt.
Fundstelle
Die Papiere der verschiedenen Subcommittees, die in New York diskutiert wurden, finden sich unter: Conference Room Papers (CRPs) - 30th Session | Financing for Sustainable Development Office
