BMF: Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung umfassend Stellung genommen. Gegenüber dem BMF-Schreiben vom 16.09.2004 (BStBl. I 2004, S. 922) haben sich insbesondere Änderungen ergeben beim Gegenstand der Vermögensübertragung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG, bei der Übertragung von Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt, beim Grundsatz des „ausreichend Ertrag bringenden Vermögens“, im Bereich „Betriebsaufgabe, Übertragung, Umwandlung und Umschichtung von übertragenem Vermögen“. Weitere Änderungen haben sich bei den Versorgunsgleistungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG beim Umfang der Leistungen hinsichtlich des Korrespondenzprinzips und der Einordnung der wiederkehrenden Leistungen ergeben. Es wurden zudem die Anforderung an den Übertragungsvertrag und die Anwendungsregelungen angepasst.
Fundstelle
BMF-Schreiben vom 11.03.2010, IV C 3 – S 2221/09/10004, DStR 2010, S. 545.