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19.12.2024
Private Einkommensteuer

Steuerfortentwicklungsgesetz: Bundestag verabschiedet abgespeckte Version

Aktuell

 

 Der Bundestag hat am 19.12.2024 das Steuerfortentwicklungsgesetz als eines der letzten Gesetze in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Das jetzt verschlankte Gesetz enthält nur noch Änderungen des Einkommensteuertarifs sowie eine Anpassung der Regelungen beim Solidaritätszuschlag und die Anhebung des Kindergeldes.

Hintergrund

 Mit dem vom Bundeskabinett am 24.07.2024 verabschiedeten Regierungsentwurf (siehe Deloitte Tax News) soll entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben das Existenzminimum freigestellt werden. Ebenfalls an die Inflation angepasst werden sollen zur Eindämmung der Wirkung der kalten Progression – im Vorgriff auf den im Herbst erwarteten 6. Steuerprogressionsbericht – die Eckwerte des Einkommensteuertarifs. Darüber hinaus sollen weitere Wachstumsmaßnahmen umgesetzt werden.

Am 27.09.2024 hat der Bundesrat zu beiden Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen (siehe Deloitte Tax-News ).

Der 15. Existenzminimumbericht und der 6. Steuerprogressionsbericht liegen mittlerweile vor und wurden bei der Festlegung der Tarifanpassungen entsprechend mitberücksichtigt.

Das Gesetzgebungsverfahren stand nach dem Aus der Ampelregierung lange auf der Kippe. Im Vorfeld wurde mit weiten Teilen der Opposition im Bundestag vereinbart, dass diese ein verschlanktes Gesetz mittragen wird. Alle weiteren, im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderungen, wurden gestrichen.

Im Bundestag verabschiedete Gesetzesregelung

Einkommensteuergesetz

  • Anhebung des Kinderfreibetrages für 2025 für jedes Elternteil von 3.306 Euro auf 3.336 Euro und weiter in 2026 auf 3.414 Euro.
  • Anhebung des Kindergeldes für 2025 um 5 Euro auf 255 Euro sowie für 2026 von 255 Euro auf 259.
  • Ab 2026 Einführung eines gesetzlichen Automatismus, nach dem das Kindergeld regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst werden soll.
  • Der Grundfreibetrag als auch die anderen Eckpunkte des Einkommensteuertarifs, mit Ausnahme des Eckwertes für die sog. „Reichensteuer“, sollen angepasst und nach rechts verschoben werden. Dies soll für 2025 und noch einmal für 2026 erfolgen. Dabei soll der Grundfreibetrag für 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro und dann für 2026 um weiter 252 Euro auf 12.348 Euro angehoben werden.

Solidaritätszuschlaggesetz
Analog zu den Änderungen des Einkommensteuertarifs sollen die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für zusammenveranlagte Steuerpflichtige von 36.260 Euro auf 39.900 Euro im Jahr 2025 und auf 40.700 Euro im Jahr 2026 angehoben werden. Für alleinveranlagte Steuerpflichtige steigt die Grenze von 18.130 Euro auf 19.450 Euro in 2025, und auf 20.350 Euro in 2026.

Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat wird sich sehr wahrscheinlich bereits am 20.12.2024 mit dem Gesetz befassen. Für ein Inkrafttreten muss er diesem zustimmen.

Fundstelle

Bundestag, Beschlussempfehlung Finanzausschuss, so auch vom Plenum verabschiedet, BT-Drs. 20/14309

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