Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024: Bundestag verabschiedet Gesetz
Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Exitenzminimums 2024 verabschiedet. Die Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes verzögert sich.
Hintergrund
Der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) wurde am 24.07.2025 verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Das Gesetz beinhaltet neben Anpassungen des Einkommensteuertarifs an verfassungsrechtliche Vorgaben zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums auch Maßnahmen zur Wachstumsförderung.
Neben dem o.g. Steuerfortentwicklungsgesetz wurde noch ein weiteres Gesetzgebungsverfahren „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ angestoßen. Dieses soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für das laufende Jahr 2024 sicherstellen.
Am 27.09.2024 hatte der Bundesrat zu beiden Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen (siehe Deloitte Tax-News).
Nun hat der Bundestag am 18.10.2024 das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet. Das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde allerdings (entgegen der bisherigen Planung) noch nicht im Bundestag beschlossen. Voraussichtlich wird das o.g. Steuerfortentwicklungsgesetz in der ersten Novemberwoche wieder auf der Tagesordnung im Bundestag stehen. Der Bundesrat kann sich voraussichtlich erst am 20.12.2024 mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz befassen.
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
Einkommensteuergesetz
- Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro (§ 32a Abs. 1 EStG)
- Anhebung des Kinderfreibetrags für 2024 von 3.192 Euro auf 3.306 Euro je Elternteil (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG)
- Berücksichtigung bei der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024
Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich abschließend am 22.11.2024 mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 befassen. Danach steht noch die Unterschrift des Bundespräsidenten sowie die Verkündung im Bundesgesetzblatt aus.