AIFM-StAnpG: Gesetz vorerst gescheitert
Hintergrund
Am 16.05.2013 wurde das AIFM-StAnpG durch den Bundestag verabschiedet und sollte gemeinsam mit dem neu geschaffenen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Fondsanlagen im KAGB am 22.07.2013 in Kraft treten. Der Bundesrat hatte am 06.07.2013 das Gesetz in das Vermittlungsverfahren verwiesen.
Aktuelle Entwicklung
In der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 26.06.2013 kam es nicht zu einer Einigung über den Gesetzvorschlag. Vielmehr wurden die weiteren Beratungen im Vermittlungsausschuss vertagt. Die Gespräche im Vorfeld einer möglichen Sitzung des Vermittlungsausschusses Anfang September 2013 haben insbesondere zur Frage der vom Bundesrat angeregten Regelung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung angeschaffter Rückstellungen (§ 4f EStG-E) nicht zu einer Einigung geführt. Der Termin für eine letztmögliche Einigung im Vermittlungsausschuss, die eine Beteiligung der weiteren Verfassungsorgane innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen ermöglicht hätte, ist nunmehr verstrichen. Damit ist das Gesetz in dieser Legislaturperiode endgültig gescheitert. Damit wird ein vollständig neues Gesetzgebungsverfahren im neu gewählten Bundestag notwendig.
Eine Verschärfung der Regelungen bei angeschafften Rückstellungen wird es kurzfristig nicht geben. Es ist aber davon auszugehen, dass dieses Thema unter der Überschrift der Bekämpfung von Steuergestaltungen weiterhin auf der Tagesordnung steht.
Die bestehende Rechtsunsicherheit im Bereich des Investmentsteuerrechts bleibt erhalten. Insbesondere wird abzuwarten sein, ob die vorgeschlagenen Regelungen des AIFM-StAnpG, die bereits einige Kompromisse (z.B. zur Frage der Pauschalbesteuerung von Kapital-Investitionsgesellschaften bzw. zur Besteuerung der Pension-Pooling KG) enthielten, unverändert in ein neues Gesetzesvorhaben einfließen oder ob sogar weitere konzeptionelle Änderungen vorgenommen werden.
Das BMF-Schreiben vom 18.07.2013 bleibt vorerst in Kraft. Danach soll bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung das InvStG in seiner derzeitigen Fassung weiterhin auf Fonds anzuwenden sein, die nach der alten Rechtslage Investmentvermögen nach dem InvG darstellen. Für neu aufgelegte Fonds im Anwendungsbereich des KAGB soll das InvStG ebenso anwendbar sein, soweit diese Fonds die bisherigen Voraussetzungen des InvG an ein Investmentvermögen erfüllen.
Alle Beiträge zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
Fundstellen
BMF, Schreiben vom 18.07.2013, IV C 1 - S 1980-1/12/10011 und IV D 3 - S 7160-h/12/10001, Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
Beschluss des Bundesrates, BR-Drs. 376/1 (B)
Finanzausschuss Bundesrat, Beschlussempfehlung,BR-Drs. 376/1/13, Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
Bundestag, Gesetzesbeschluss vom 16.05.2013, BR-Drs. 376/13
Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG), BR-Drs. 95/13, Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
Bundesrat/Bundesregierung, Stellungnahme und Gegenäußerung zum AIFM-StAnpG,BT-Drs. 17/13036
Deloitte, Stellungnahme zum AIFM-St-AnpG anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss Bundestag
