Zurück zur Übersicht
13.01.2012
Unternehmensteuer

BMF: Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens für 2012

Hintergrund

Für die Ermittlung des gemeinen Wertes nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften oder von Betriebsvermögen kann seit dem Erbschaftsteuerreformgesetz (BGBl. 2008 I, S. 3018) das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 200ff. BewG) angewandt werden. Zur Ermittlung des Ertragswertes ist grundsätzlich der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag (§§ 201 und 202 BewG) mit dem Kapitalisierungsfaktor zu multiplizieren. Der Kapitalisierungsfaktor ist der Kehrwert des Kapitalisierungszinssatzes. Der Kapitalisierungszinssatz wiederum setzt sich aus einem jährlich vom BMF gem. § 203 Abs. 2 BewG bekanntzugebenden Basiszins und einem Zuschlag von 4,5 Prozent zusammen. Der Basiszinssatz ergibt sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen.

In 2011 betrug der Basiszinssatz 3,43 Prozent.

Verwaltungsanweisung

Der von der Deutschen Bundesbank auf den 02.02.2012 anhand der Zinsstrukturdaten ermittelte Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren für alle Wertermittlungen auf Bewertungsstichtage in 2012 beträgt 2,44 Prozent.

Betroffene Norm

§ 203 Abs. 2 BewG

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 02.01.2012, IV D 4 – S 3102/07/10001

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.