BMF: Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens für 2012
Hintergrund
Für die Ermittlung des gemeinen Wertes nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften oder von Betriebsvermögen kann seit dem Erbschaftsteuerreformgesetz (BGBl. 2008 I, S. 3018) das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 200ff. BewG) angewandt werden. Zur Ermittlung des Ertragswertes ist grundsätzlich der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag (§§ 201 und 202 BewG) mit dem Kapitalisierungsfaktor zu multiplizieren. Der Kapitalisierungsfaktor ist der Kehrwert des Kapitalisierungszinssatzes. Der Kapitalisierungszinssatz wiederum setzt sich aus einem jährlich vom BMF gem. § 203 Abs. 2 BewG bekanntzugebenden Basiszins und einem Zuschlag von 4,5 Prozent zusammen. Der Basiszinssatz ergibt sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen.
In 2011 betrug der Basiszinssatz 3,43 Prozent.
Verwaltungsanweisung
Der von der Deutschen Bundesbank auf den 02.02.2012 anhand der Zinsstrukturdaten ermittelte Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren für alle Wertermittlungen auf Bewertungsstichtage in 2012 beträgt 2,44 Prozent.
Betroffene Norm
§ 203 Abs. 2 BewG
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 02.01.2012, IV D 4 – S 3102/07/10001