BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Bewertungsstichtage ab 01.01.2019
Das BMF hat die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen gemäß § 14 Abs. 1 BewG für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2019 bekanntgegeben.
HIntergrund
Der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen ist gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 BewG mit dem Vielfachen des Jahreswertes laut Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes anzusetzen. Der Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen ist gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG nach der veröffentlichten Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und ab dem 1. Januar des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel durch das Statistische Bundesamt folgenden Kalenderjahres anzuwenden.
Das BMF stellt die Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung in einer Tabelle zusammen und veröffentlicht diese zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel im Bundessteuerblatt.
Verwaltungsanweisung
In der Anlage zum BMF-Schreiben werden gem. § 14 Abs.1 S. 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen bekannt gegeben, die nach der am 18.10.2018 veröffentlichten Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2019 anzuwenden sind.
Betroffene Norm
§ 14 Abs. 1 BewG
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 22.11.2018, IV C 7 - S 3104/09/10001