BMF: Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG
Hintergrund
Mit Urteil vom 25.06.2009 hat der Bundesfinanzhof - entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung - entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.
Anweisung
Das BMF-Schreiben vom 15.02.2010, nach dem diese Grundsätze, nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sind, wird aufgehoben. Es ist beabsichtigt, die bisherige Verwaltungsauffassung im JStG 2010 durch eine gesetzliche Änderung in § 3c Abs. 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2011 festzuschreiben.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 28.06.2010, IV C 6-S 2244/09/10002, BB 2010, S. 1694
Weitere Fundstellen
BFH, Urteil vom 25.06.2009, IX R 42/08, ausführlich in den Deloitte Tax-News.
BFH, Beschluss vom 18.03.2010, IX B 227/09, ausführlich in den Deloitte Tax-News.
BMF, Schreiben vom 15.02.2010, IV C 6 – S 2244/09/10002, BStBl I, S. 181.
Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG2010), ausführlich in den Deloitte Tax-News.
