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18.01.2013
Unternehmensteuer

Gesetzgebung: JStG2013 im Bundestag gescheitert, kleine UntStRef findet Zustimmung

Der Bundestag hat sich auf seiner Sitzung am 17.01.2013 mit den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zu verschiedenen Gesetzgebungsverfahren befasst. Das JStG2013 in der Fassung nach Vermittlungsausschuss fand im Bundestag keine Mehrheit. Die kleine Unternehmensteuerreform mit Änderungen zur Organschaft und zum Reisekostenrecht hat dagegen die Hürde Bundestag genommen.

Hintergrund

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am 12.12.2012 Beschlussempfehlungen zu fünf Steuergesetzgebungsvorhaben verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Hierzu zählten das JStG2013, die kleine Unternehmensteuerreform, das Steuerabkommen mit der Schweiz oder das Gesetz zum Abbau der kalten Progression. Der Bundestag hatte die Befassung mit diesen Beschlussempfehlungen auf Anfang 2013 vertagt.

Beschlüsse Bundestag

Der Bundestag hat nun in seiner ersten Sitzung in 2013 am 17.01.2013 den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012 zu dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (kleine UntStRef) zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression und zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zugestimmt. Die Befassung des Bundesrats mit diesen vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen wird voraussichtlich am 01.02.2013 stattfinden.

Die Beschlussempfehlungen zum Steuerabkommen mit der Schweiz sowie zum JStG2013 fanden dagegen keine Mehrheit im Bundestag. Hier stimmten die Regierungsfraktionen dagegen. Das Steuerabkommen mit der Schweiz kann damit als gescheitert angesehen werden. Das Schicksal des JStG2013 ist weiterhin offen. Denkbar ist, dass die Regelungen im JStG2013, die dringend umgesetzt werden müssen z.B. Umsetzung von EU-Vorgaben, Anpassungen an Rechtsprechungsgegebenheiten oder dringend erforderliche gesetzliche Regelungen für die Umsetzung von Besteuerungsverfahren (z.B. ELStAM), in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren oder in einem bereits in den parlamentarischen Beratungen befindlichen Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden. Ein weiteres Vermittlungsverfahren erscheint unwahrscheinlich. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 01.02.2013 noch einmal mit den ursprünglichen Gesetzesbeschlüssen befassen.

Über die Besteuerung von Streubesitzanteilen wird der Vermittlungsausschuss erstmals am 29.01.2013 beraten. Hinsichtlich der erforderlichen Anpassung der steuerlichen Behandlung von Streubesitzanteilen an europarechtliche Vorgaben waren Bundestag und Bundesrat uneins über die Ausgestaltung einer Neuregelung (siehe hierzu Deloitte Tax News). Der Gesetzgebungsprozess hierzu soll bis März 2013 abgeschlossen sein.

Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012:

Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (Drs. 17/11841)
Gesetz zum Abbau der kalten Progression (Drs. 17/11842)
Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Drs. 17/11843)
Steuerabkommen mit der Schweiz (Drs. 17/11840)
JStG2013 (Drs. 17/11844)

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