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21.06.2017
Unternehmensteuer

Investmentsteuergesetz 2018: Handlungsbedarf bei Spezial-Investmentfonds

 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität des investmentsteuerrechtlichen Anlegerreportings in Folge der Reform der Investmentbesteuerung sind neue technologische Lösungen sinnvoll. Darüber hinaus erwarten die Anleger elektronische Reports, die sie in ihre Systeme einbinden können.

Hintergrund

 Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19.07.2016 (siehe Deloitte Tax-News) wird unter anderem die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds mit Wirkung ab dem 01.01.2018 grundlegend neu geregelt. Insbesondere die Komplexität im Hinblick auf die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen eines Spezial-Investmentfonds erhöht sich hierbei signifikant.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Wegfall des Ertragsausgleichsverfahrens für investmentsteuerrechtliche Zwecke, soweit die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge betroffen sind. Dem Anleger werden die Einnahmen und Werbungskosten des Spezial-Investmentfonds stattdessen besitzzeitanteilig zugerechnet, so dass für jeden Anleger individuell zu ermitteln ist, in welchen Zeiträumen er in welchem Umfang investiert war und welche Einnahmen und Werbungskosten hierbei entstanden sind. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass sich die Ausschüttung eines Spezial-Investmentfonds für die verschiedenen Anleger aus unterschiedlichen Komponenten zusammensetzt.

Auswirkungen auf die IT-Landschaft

 Aufgrund dieser grundlegenden systematischen Änderung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wird es jedenfalls bei einem Spezial-Investmentfond mit mehr als einem Anleger nicht ausreichen, die derzeit bestehenden Systeme und Berechnungshilfen fortzuführen. Insbesondere Eigenentwicklungen in Form von Excel-Lösungen werden an ihre Grenzen stoßen. Vielmehr bedarf es einer systemseitigen IT-Applikation, welche die neuen gesetzlichen Anforderungen präzise abbildet und den Ansprüchen der Anleger im Hinblick auf eine transparente und zuverlässige Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen gerecht wird. Darüber hinaus erwarten Anleger in zunehmendem Maß die flexible Integration spezifischer Reports.

Kooperation zwischen Deloitte und FACT

 FACT bietet bereits seit 1996 Softwarelösungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen an. Für das investmentsteuerrechtliche Anlegerreporting ist mit FLEXTAX eine flexible, automatisierte und revisionssichere IT-Lösung verfügbar, die FACT und Deloitte permanent gemeinsam weiterentwickeln, um die Anforderungen des Gesetzgebers sowie der Finanzverwaltung stets optimal abzubilden. FACT ist Teil der Software AG, einem der Weltmarktführer für Softwarelösungen für Unternehmen und verbundene Dienstleistungen.

Fundstelle

 Bundesrat, Beschluss zum Investmentsteuerreformgesetz, BR-Drs. 320/16 (B)
Bundestag, Gesetzesbeschluss zum Investmentsteuerreformgesetz, BR-Drs.320/16, siehe Deloitte Tax-News

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