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10.04.2025
Unternehmensteuer

Koalitionsvertrag: Grundlage für die neue Bundesregierung steht

​Der Entwurf des Koalitionsvertrages einer möglichen Bundesregierung von Union und SPD sieht eine Vielzahl auch sehr detaillierter steuerlicher Maßnahmen vor. Im Unternehmensbereich hervorzuheben sind eine 30prozentige degressive AfA auf Ausrüstungsinvestitionen, eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes sowie die Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung und des Optionsmodells.  

Hintergrund

Nach der Bundestagswahl am 23.02.2025 kam es recht zügig zu Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU und der SPD. Als Abschluss dieser Sondierungsgespräche wurde am 08.03.2025, verbunden mit einem Ergebnispapier, entschieden, in Koalitionsverhandlungen einzusteigen. Als wichtige Ergebnisse der Sondierungsgespräche wurden im Bereich Steuern festgehalten:

  • breite Mittelschicht durch eine Einkommensteuerreform entlasten und die Pendlerpauschale erhöhen
  • spürbare Anreize für unternehmerische Investitionen in Deutschland setzen
  • in der kommenden Legislaturperiode Einstieg in eine Unternehmenssteuerreform
  • Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent reduzieren
  • Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wieder einführen
  • Bürokratie abbauen

Am 09.04.2025 wurden von den Parteivorsitzenden der 3 beteiligten Parteien der Entwurf des ausgehandelten Koalitionsvertrages vorgestellt. Diesem müssen vor der Unterzeichnung noch ausgewählte Gremien der Unionsparteien sowie die Basis der SPD zustimmen.

Inhalte des Koalitionsvertrages mit Steuerbezug

Unternehmenssteuer

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027
  • Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt ab dem 01.01.2028
  • Wesentliche Verbesserung des Optionsmodells nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG
  • Prüfen, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können
  • Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 auf 280 Prozent sowie Ergreifung von administrativen Maßnahmen, um Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen
  • Im Falle einer Weiterentwicklung der Gewerbesteuer Zusicherung der Einnahmen der Kommunen
  • Festhalten an der Globalen Mindeststeuer; Unterstützung der Arbeiten auf internationaler Ebene für dauerhafte Vereinfachungen
  • Einsetzen für eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer auf EU-Ebene
  • Anhebung des Fördersatzes und der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage und Vereinfachung des Verfahrens

Einkommensteuer

  • Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode
  • Schrittweise Verringerung der Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld
  • Gesetzliche Regelung für eine adäquate Anhebung des Kindergelds bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags
  • Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags
  • Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen
  • Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen (Vollzeitarbeit bei tariflichen Regelungen: Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten: 40 Stunden)
  • Nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters: Steuerfreistellung des Gehalts aus freiwilliger Weiterarbeit bis zu 2.000 Euro im Monat; durch Zusatzmaßnahmen sollen Fehlanreize verhindert werden
  • Steuerliche Freistellung der Erträge aus einem Frühstart-Rente-Depot bis zum Eintritt ins Rentenalter
  • Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeit
  • Anhebung der Pendlerpauschale zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer
  • Prüfen, ob Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit in einer Arbeitstagepauschale zusammengefasst werden können

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro
  • Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro
  • Modernisierung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke
  • Kein Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung bei gemeinnützigen Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro
  • Keine Sphärenaufteilung bei gemeinnützigen Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten mit weniger als 50.000 Euro im Jahr
  • Vereinfachung der Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine und weitgehende Mehrwertsteuerbefreiung für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen
  • Mitgliedschaft in Gewerkschaften soll durch steuerliche Anreize attraktiver gemacht werden
  • Steuerliche Freistellung der Prämien für gewonnene Medaillen im Spitzensport

Kapitalmarkt

  • Unterstützung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene
  • Prüfen weiterer Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger unberechtigter Vergünstigungen bei der Dividendenbesteuerung („Cum Cum-Geschäfte“)

Umsatzsteuer/Stromsteuer/Verbrauchsteuern

  • Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 01.01.2026 auf 7 Prozent
  • Gemeinsam mit den Ländern Umstellung der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell
  • Bereichsausnahmen für Forschung im Umsatzsteuergesetz
  • Senkung der Stromsteuer in einem ersten Schritt auf das europäische Mindestmaß sowie der Netzentgelte, um Entlastungen von mindestens fünf Cent pro kWh zu erreichen
  • Vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung
  • Befreiung des Einsatzes von alternativen Kraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer
  • Luftverkehrsspezifische Steuern, Gebühren und Abgaben sollen reduziert und die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurückgenommen werden

Steuerverwaltung/Steuerverfahren

  • Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflichten, um etwaige Defizite zu erkennen und denen Rechnung zu tragen
  • Konsequente Aufnahme unkooperativer Steuerhoheitsgebiete in die „Schwarze Liste“ der EU
  • Erweiterung der Möglichkeiten zur Telefonüberwachung bei besonders schweren Fällen der bandenmäßigen Steuerhinterziehung
  • Stärkung der evidenzbasierten Politikberatung durch Überführung (in Zusammenarbeit mit den Ländern) der empirischen Steuerforschung in leistungsfähige Strukturen
  • Steuervereinfachung durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen
  • Erklärungspflichten von Rentnern und Arbeitnehmern so weit als möglich reduzieren
  • In jedem steuerrelevanten Gesetzgebungsverfahren auf Vereinfachung und Digitalisierbarkeit achten
  • Stärkung der Finanzverwaltung mit mehr Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz
  • Schrittweise Verpflichtung zur digitalen Abgabe von Steuererklärungen
  • Sukzessive Ausweitung von vorausgefüllten und automatisierten Steuererklärungen
  • Ziel: Körperschaften und Personengesellschaften sukzessive auf Selbstveranlagung umzustellen

E-Mobilität

  • Steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro
  • Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035
  • Einsetzen für eine einheitliche Tonnagesteuer für die Hochseeschifffahrt in der EU

Wohnungsbau/Immobilienbesteuerung

  • Ankurbeln von Wohnungsbau und Eigentumsbildung durch eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive
  • Wer günstig vermietet, soll steuerlich belohnt werden
  • Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien sollen von der Steuer absetzbar werden

 

Fundstelle

CDU/CSU, SPD, Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, Stand 09.04.2025

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Gegusch
Director

dgegusch@deloitte.de
Tel.: +4921187723826

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Gegusch
Director

dgegusch@deloitte.de
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