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24.09.2018
Unternehmensteuer

Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsgesetz: Bundesrat nimmt Stellung

Aktuell: Die Bundesregierung hat sich am 10.10.2018 zur Stellungnahme des Bundesrates geäußert und im Wesentlichen eine Prüfung der Vorschläge des Bundesrates zugesagt. Abgelehnt wird der Bundesratsvorschlag, die USt-Aufbewahrungsfristen für Betreiber eines elektronischen Markplatzes zu verlängern. BT-Drs. 19/4858

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf setzt der Bundesrat sich unter anderem für eine Verbesserung der Regelungen zur Förderung der Elektromobilität, die Anhebung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale und die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen für OPNV-Aufwendungen des Arbeitnehmers ein. Darüber hinaus werden Regelungen vorgeschlagen, die negative steuerliche Folgen des Brexits beseitigen sollen. 

Hintergrund

Die Bundesregierung hatte am 01.08.2018 den Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Als Referentenentwurf war der Titel des Entwurfs noch „Jahressteuergesetz 2018“ (siehe Deloitte Tax-News).

Mit dem Gesetzentwurf sollen neben einer gesetzlichen Regelung zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vor allem notwendige Anpassungen an aktuelle Steuerrechtsprechung, technische Änderungen aufgrund von Rückmeldungen der Finanzverwaltungspraxis sowie Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorhergehenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. 

Stellungnahme Bundesrat

Der Bundesrat hat unter anderem zu den folgenden Punkten Stellung genommen und dabei überwiegend auch konkrete Gesetzesformulierungen vorgeschlagen:

  • Stundungsbeträge bei Ratenzahlung nach § 6b Abs.2a EStG 
    Als Antimissbrauchsregelung wird eine Verzinsung der offenen Steuerforderungen vorgeschlagen. (Zur Stundungsregelung siehe Steueränderungsgesetz 2015)
  • Förderung der Elektromobilität im Rahmen der 1 %-Regelung
    Grundsätzlich wird die Förderung von Elektrofahrzeugen bei Dienstwagen begrüßt. Der Bundesrat sieht jedoch die mit der vorgesehenen Maßnahme einhergehenden Steuermindereinnahmen kritisch. Es soll eine Erweiterung der Förderung auf die dienstliche Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern und Pedelecs erfolgen. Dies wollen die Länder im Erlasswege umsetzen.
  • Fahrten mit dem ÖPNV zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    Der Bundesrat schlägt eine Steuerfreiheit der Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten mit dem ÖPNV zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vor. Der Zuschuss müsste zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
    Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll die Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 € und die Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 € angehoben werden.
  • Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter
    Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 800 € auf 1.000 € angehoben werden. Im Gegenzug soll nach den Vorstellungen des Bundesrates eine Streichung der Poolabschreibung erfolgen. Die Neuregelung soll für nach dem 31.12.2018 angeschaffte, hergestellte oder in das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter Anwendung finden.
  • Verschonungsbedarfsprüfung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Die verlängerte Behaltensfrist von sieben Jahren soll nach den Vorschlägen des Bundesrates auch bei Fällen der Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a Absatz 1 Satz 1 ErbStG) Anwendung finden.
  • Einbringungsfälle in Großbritannien und Brexit
    Im Vorfeld des für das kommende Jahr zu erwartenden Brexits möchte der Bundesrat bei Einbringungsfällen nach § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Rechtssicherheit schaffen. Nach der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung soll es in Folge des Brexits und damit des Ausscheidens von Großbritannien aus der EU nicht zu einer rückwirkenden Versteuerung des Einbringungsgewinns kommen. Bei der Wegzugsregelung wird daher das Erfordernis einer aktiven Handlung des Steuerpflichtigen aufgenommen. (Zu den Auswirkungen des Brexits auf Sperrfristen siehe Deloitte Brexit Briefing)
  • USt-Aufbewahrungsfrist für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes
    Die im Regierungsentwurf vorgesehenen USt-Regelungen sehen für Betreiber von elektronischen Marktplätzen spezifische Aufzeichnungspflichten vor. Für diese Aufzeichnungen soll nach den Vorstellungen des Bundesrates eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren und nicht, wie sich aus dem Regierungsentwurf ergebend, von 6 Jahren gelten. Darüber hinaus bittet der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die Regelung insgesamt praxisgerecht ausgestaltet wird. Dies könnte mit der Schaffung eines Onlineverfahrens erreicht werden.
  • Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen
    Das Inkrafttreten der Neuregelung der Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen durch § 3a EStG und die dazugehörigen weiteren Regelungen (eingeführt mit dem Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen, siehe Deloitte Tax-News) ist abhängig von einem (gesondert bekannt zu machenden) förmlichen Beschluss der EU-Kommission. Die EU-Kommission hat jedoch einen solchen Beschluss nicht gefasst, sondern ihre Auffassung lediglich in einem „comfort letter“ mitgeteilt. Damit die Regelung nun unmittelbar in Kraft treten kann, muss die bisherige Inkrafttretensregelung aufgehoben werden. Dies schlägt der Bundesrat vor. Darüber hinaus bittet der Bundesrat zu prüfen, ob eine Rechtsgrundlage für Besteuerungsfälle von Sanierungserträgen geschaffen werden kann, in denen der Schuldenerlass bis zum 08.02.2017 ausgesprochen oder in denen bis zu diesem Stichtag eine verbindliche Auskunft erteilt wurde.

Weiteres Vorgehen

Die Bundesregierung wird eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates abgeben und dann alles zusammen an den Bundestag zur Beratung weiterleiten. Aus der Gegenäußerung der Bundesregierung wird sich schon ablesen lassen, welche Vorschläge des Bundesrates dann sehr wahrscheinlich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden.

Fundstelle

Bundesrat, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, BR-Drs. 372/18 (B) 

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