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19.12.2014
Unternehmensteuer

Zollkodex-Gesetz: Bundesrat stimmt nach Protokollerklärung der Bundesregierung zu

Aktuell: Das Gesetz wurde am 22.12.2014 ausgefertigt und am 30.12.2014 im BGBl. I, S. 2417, verkündet.
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Am 04.12.2014 hatte der Bundestag das Zollkodex-Gesetz verabschiedet. In der verabschiedeten Fassung war eine Vielzahl der Vorschläge, die der Bundesrat im laufenden und auch schon in früheren Gesetzgebungsverfahren gemacht hatte, nicht enthalten. Der Bundesrat hat dem Gesetz dennoch in seiner Sitzung am 19.12.2014 zugestimmt. Die Zustimmung ging mit einer Protokollerklärung der Bundesregierung einher.

Hintergrund

In 2. und 3. Lesung hat der Bundestag am 04.12.2014 über das Zollkodex-Gesetz beraten und am Ende das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Darin waren zwar auch die 15 Änderungsempfehlungen des Finanzausschusses, die vor allem auf die Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 07.11.2014 zurückgehen, enthalten. Allerdings wurden Änderungen hinsichtlich der politisch besonders brisanten Themen, wie die Einführung einer Regelung gegen die Nutzung hybrider Gestaltungen (siehe Deloitte Tax-News), eine Begrenzung „anderer Gegenleistungen“ bei Umwandlungen (§§ 20 Abs. 2 u. 21 Abs. 1 UmwStG) oder die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne bei Streubesitz, nicht berücksichtigt. Der Finanzausschuss des Bundesrates hatte die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen (siehe Deloitte Tax-News).

Gesetzesbeschluss Bundesrat

Der Bundesrat hat dem Zollkodex-Gesetz in seiner Sitzung am 19.12.2014 – anders als vom Finanzausschuss vorgeschlagen –zugestimmt. Dem ging die Zusicherung der Bundesregierung voraus, wonach ausdrücklich festgehalten werden sollte, dass die Bundesregierung die vom Bundesrat gemachten Vorschläge wieder in konkreten Gesetzgebungsverfahren aufgreift.

Diese von der Bundesregierung abgegebene Protokollerklärung enthält die folgenden Punkte:

  • Anfang 2015 soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen werden, die die Umsetzung der in 2015 vorliegenden BEPS-Ergebnisse erörtern soll. Auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe soll zeitnah ein Gesetzentwurf, insbesondere zur Thematik hybride Gestaltungen, vorgelegt werden.
  • Im 1. Quartal 2015 soll ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, in dem die Bundesratsvorschläge zum Zollkodex-Gesetz, deren Prüfung die Bundesregierung zugesagt hatte, aufgegriffen werden; das betrifft insbesondere systemwidrige Gestaltungen im Umwandlungssteuerrecht.
  • Ende des 2. Quartal 2015 soll mit dem Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Investmentbesteuerung die Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Streubesitz geregelt werden.

Durch die Verabschiedung im Bundesrat kann das Zollkodex-Gesetz noch im Jahr 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Fundstellen

Bundesgesetzblatt I vom 30.12.2014, S. 2417
Bundesrat, Beschluss vom 19.12.2014, BR-Drs. 592/14 (B)

Weitere Beiträge

Zollkodex-Gesetz: Finanzausschuss des Bundesrats empfiehlt Anrufung des Vermittlungsausschusses, siehe Deloitte Tax-News
Zollkodex-Gesetz: Bundestag verabschiedet vom Finanzausschuss vorgeschlagene Fassung, siehe Deloitte Tax-News 
Zollkodex-Gesetz: Bundesrat beschließt Stellungnahme, siehe Deloitte Tax-News
Zollkodex-Gesetz: Finanzausschuss empfiehlt teilweise Umsetzung der OECD-Empfehlungen gegen hybride Gestaltungen, siehe Deloitte Tax-News
Zollkodex-Gesetz: Bundeskabinett verabschiedet Regierungsentwurf, siehe Deloitte Tax-News

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