Zollkodex-Gesetz: Finanzausschuss des Bundesrats empfiehlt Anrufung des Vermittlungsausschusses
Aktuell: Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 19.12.2014 zugestimmt. Die Zustimmung ging mit einer Protokollerklärung der Bundesregierung einher. Siehe Deloitte Tax-News
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Am 04.12.2014 hat der Bundestag das Zollkodex-Gesetz verabschiedet. Der Finanzausschuss des Bundesrats hat dem Plenum in seiner Empfehlung für die Sitzung am 19.12.2014 empfohlen, zum Zollkodex-Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Hintergrund
In 2. und 3. Lesung hat der Bundestag am 04.12.2014 über das Zollkodex-Gesetz beraten und am Ende das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Darin enthalten sind auch die 15 Änderungsempfehlungen des Finanzausschusses, die vor allem auf die Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 07.11.2014 zurückgehen. Änderungen hinsichtlich der politisch besonders brisanten Themen, wie die Einführung einer Regelung gegen die Nutzung hybrider Gestaltungen (siehe Deloitte Tax-News), eine Begrenzung „anderer Gegenleistungen“ bei Umwandlungen (§§ 20 Abs. 2 u. 21 Abs. 1 UmwStG) oder die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne bei Streubesitz, wurden nicht berücksichtigt.
Aktuelle Entwicklung
Der Finanzausschuss des Bundesrats hat in seiner Beschlussempfehlung für die Bundesratssitzung am 19.12.2014 die Einberufung des Vermittlungsausschusses vorgeschlagen.
Begründet wird dies damit, dass der Gesetzesbeschluss des Bundestages die Vorschläge des Bundesrates zur Einführung einer Regelung gegen die Nutzung hybrider Gestaltungen (siehe Deloitte Tax-News) und für eine Begrenzung „anderer Gegenleistungen“ bei Umwandlungen (§§ 20 Abs. 2 u. 21 Abs. 1 UmwStG) nicht enthält.
Zudem sei auch die zukünftige Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz unklar (der Bundesrat hatte die Einführung einer Steuerpflicht vorgeschlagen).
Schließlich seien im aktuellen Gesetzesbeschluss auch zahlreiche Änderungsvorschläge, die der Bundesrat teilweise bereits für das sog. Kroatiengesetz (siehe Deloitte Tax-News) und das Jahressteuergesetz 2013 (siehe Deloitte Tax-News) gemacht hatte, nicht aufgegriffen worden.
Es bleibt abzuwarten, ob das Plenum des Bundesrates der Empfehlung des Finanzausschusses in der Sitzung am 19.12.2014 folgen wird.
Fundstelle
Bundesrat, Empfehlungen der Ausschüsse, 11.12.2014, BR-Drs. 592/1/14
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