BMF: Neue Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 zum 01.01.2013
Für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 gelten ab dem 01.01.2013 neue Abgrenzungsmerkmale. Dabei wurde eine Vielzahl der Grenzwerte im Vergleich zu den geltenden Merkmalen erhöht.
Hintergrund
Nach § 3 BpO werden Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen in die Größenklassen Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe und Kleinstbetriebe eigenordnet. Die Merkmale für diese Einordnung werden jeweils von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen für jeden Prüfungsturnus festgelegt.
BMF-Schreiben
Mit Schreiben vom 22.06.2012 wurden die für den 21. Prüfungsturnus geltenden einheitlichen Abgrenzungsmerkmale veröffentlicht.
Die Betriebsmerkmale für Handelsbetriebe, Fertigungsbetriebe, Freie Berufe und andere Leistungsbetriebe bemessen sich nach den Umsatzerlösen oder dem steuerlichen Gewinn und wurden allesamt – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß – erhöht.
Die Größenklasse von Kreditinstituten bemisst sich nach dem Aktivvermögen oder dem steuerlichen Gewinn. Während das Abgrenzungsmerkmal für das Aktivvermögen erhöht wurde, wurde die Grenze des steuerlichen Gewinns herabgesetzt. Gleiches gilt für die Betriebsmerkmale für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe; sowohl die Grenze für den Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Flächen als auch für den steuerlichen Gewinn ist gesunken.
Wesentliche Einteilungsgruppen
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 21. Prüfungsturnus ab 01.01.2013
Betriebsmerkmale in Euro | Großbetrieb | Mittelbetrieb | Kleinbetrieb |
- Handelsbetriebe - | |||
Umsatzerlöse | 7.3000.000 | 900.000 | 170.000 |
steuerlicher Gewinn über | 280.000 | 56.000 | 36.000 |
- Fertigungsbetriebe - | |||
Umsatzerlöse | 4.300.000 | 510.000 | 170.000 |
steuerlicher Gewinn über | 250.000 | 56.000 | 36.000 |
- Freie Berufe - | |||
Umsatzerlöse | 4.700.000 | 830.000 | 170.000 |
steuerlicher Gewinn über | 580.000 | 130.000 | 36.000 |
- Andere Leistungsbetriebe - | |||
Umsatzerlöse | 5.600.000 | 760.000 | 170.000 |
steuerlicher Gewinn über | 330.000 | 63.000 | 36.000 |
- Kreditinstitute - | |||
Aktivvermögen | 140.000.000 | 35.000.000 | 11.000.000 |
steuerlicher Gewinn über | 560.000 | 190.000 | 46.000 |
- Versicherungsunternehmen Pensionskassen - | |||
Jahresprämieneinnahmen über | 30.000.000 | 5.000.000 | 1.800.000 |
- Unterstützungskassen - | |||
alle | |||
- Land-und forstwirtschaftliche Betriebe - | |||
Wirtschaftswert der selbst-bewirtschafteten Fläche | 230.000 | 105.000 | 47.000 |
steuerlicher Gewinn über | 125.000 | 65.000 | 36.000 |
- bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände - | |||
Summe der Einnahmen | über 6.000.000 |
Die neuen Abgrenzungsmerkmale sind nach Aufstellung der Betriebskartei ab dem 01.01.2013 anzuwenden.
Darüber hinaus wird auf die Geltung des mit Schreiben vom 24.04.2012 veröffentlichten Verzeichnisses der Wirtschaftszweige und Gewerbekennzahlen hingewiesen, auf welches zum 01.05.2012 umzustellen war.
Betroffene Norm
§ 3 BpO
Fundstelle
Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 22.06.2012, IV A 4 – S 1450/09/10001, BStBl I 2012, S. 689
Weitere Fundstellen
Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 24.04.2012, IV A 4 – S 1451/07/10011, BStBl I 2012, S. 492