Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen: Bundeskabinett verabschiedet Regierungsentwurf
Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 13.07.2016 verabschiedeten Regierungsentwurf den Schutz von elektronischen Kassensystemen vor Manipulationen durch besondere Aufzeichnungs- und Sicherungsvorschriften. Darüber hinaus soll mit der Kassen-Nachschau ein neues Kontrollinstrument für die Finanzverwaltung eingeführt werden.
Hintergrund
Bisher existieren keine gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung der Integrität, Authentizität und Vollständigkeit von digitalen Grundaufzeichnungen, insbesondere im Zusammenhang mit Kassensystemen. So soll es mit entsprechender Software bisher möglich sein, die elektronische Aufzeichnung von steuerrelevanten Geschäftsvorfällen durch nicht dokumentierte Stornierungen und Veränderungen von Buchungen nachträglich und schwer erkennbar zu manipulieren. Zu den konkreten Manipulationsmöglichkeiten sollen bspw. die systematische doppelte Verkürzung von Einnahmen und des dazugehörigen Wareneinkaufs oder das automatische Ersetzen hochpreisiger Ware durch preiswertere Produkte mithilfe von Phantomsoftware oder so genannter Zapper zählen.
Nachdem Ende März das BMF einen Referentenentwurf vorgelegt hatte, erfolgte am 13.07.2016 die Verabschiedung des Regierungsentwurfes eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen durch das Bundeskabinett.
Regierungsentwurf
Der Regierungsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf (siehe Deloitte Tax-News) überwiegend redaktionelle Änderungen. Auf einige inhaltliche Änderung soll besonders hingewiesen werden:
- Aufgenommen im Regierungsentwurf wird das Wahlrecht des Kundens, sich für aufzeichnungsrelevante Geschäftsvorfälle einen Beleg aushändigen zu lassen (§ 146a Abs. 2 -neu- AO-E). Der Beleg kann in Papierform bzw. elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Das Verlangen eines Belegs durch den Kunden muss in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall stehen.
- Es wird ausdrücklich aufgenommen, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik neben der Zertifizierung auch mit der Festlegung von Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung beauftragt werden kann.
- Der Anwendungszeitraum der Neuregelung wird gegenüber dem Referentenentwurf um 1 Jahr nach hinten verschoben. Somit ist die Neuregelung für Kalenderjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen, anzuwenden.
- Es soll darüber hinaus eine Übergangsregelung für die Anwendung der Neuregelung für Registrierkassen geben,
- die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft
wurden/werden und
- die den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010
(BStBl. I S. 1342) entsprechen und
- die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die
Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung nicht erfüllen.
Diese Kassen dürfen bis zum 31.12.2022 weiter verwendet werden.
Fundstelle
Bundesregierung, Regierungsentwurf
