Zurück zur Übersicht
11.02.2026
Verfahrensrecht

Zuwendungsempfängerregister (ZER): Zuwendungsbestätigungen für Spenden an im ZER eingetragene, ausländische Körperschaft

Nach Auskunft des Finanzamtes München sind die amtlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen an inländische Körperschaften auch für Zuwendungen an ausländische Körperschaften, die im Zuwendungsempfängerregister eingetragen sind, verwendbar.

Hintergrund

​Das zum 01.01.2024 eingeführte Zuwendungsempfängerregister (§ 60b AO, § 5 Abs. 1 Nr. 47 FVG) umfasst alle Organisationen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Hierzu gehören seit 01.01.2025 auch die ausländischen Organisationen aus dem EU-​/EWR-Ausland, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf ihren Antrag hin in das Zuwendungsempfängerregister aufnimmt. Seit 01.01.2025 sind inländische Spenden an Körperschaften aus dem EU-/EWR-Ausland nur noch abziehbar, wenn der ausländische Zuwendungsempfänger in das ZER eingetragen ist.

Aktuelle Entwickung

In einem praktischen Fall stellte sich die Frage, welches amtliche Muster für eine Zuwendung eines inländischen Spenders an eine in das ZER eingetragene, ausländische Körperschaft zu verwenden ist. Aktuell existieren keine amtlichen Muster für Zuwendungen an Körperschaften aus dem EU-/EWR-Ausland.

Nach Rückfrage beim Finanzamt München Abt. III, Körperschaften K 49 wurde uns schriftlich bestätigt (E-Mail vom 14.01.2026), dass die amtlichen Muster zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen auch von ausländischen Körperschaften verwendet werden können, sofern sie im Zuwendungsempfängerregister geführt sind und die Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 EStDV erfüllen. Solange in der Zuwendungsbestätigung die ausländische Anschrift und die ausländische Steuernummer angegeben werden, sind alle wichtigen Informationen enthalten.

Fazit

​Aktuell können wohl die Zuwendungsbestätigungsmuster für Spenden an inländische Zuwendungsempfänger auch für Spenden an ausländische, im ZER eingetragene Zuwendungsempfänger, verwendet werden, da es passende Formulare nicht gibt. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung künftig gesonderte, Zuwendungsbestätigungsmuster herausgibt.

Betroffene Normen

​§ 60b AO, § 5 Abs. 1 Nr. 47 FVG, § 50 Abs. 1 EStDV, § 10b EStG

Streitjahr: 2025, 2026

Anmerkung

Da es bisher keine Muster-Formulare für Zuwendungen an ausländische, im ZER eingetragene Zuwendungsempfänger gibt, ist zu empfehlen, die bestehenden Muster für Zuwendungen an inländische Zuwendungsempfänger zu verwenden und diese um die Angabe zum Bescheid über die Aufnahme im Zuwendungsempfängerregister nach § 5 Abs. 1 Nr. 47b FVG (mit Bescheiddatum) zu ergänzen.

Ihre Ansprechpartner

Andrea Kochenbach
Senior Manager

akochenbach@deloitte.de
Tel.: 089 29036-8303

Ursula Fleindl-Bobinger
Manager

ufleindl@deloitte.de
Tel.: +49 89 290368353

Ihre Ansprechpartner

Andrea Kochenbach
Senior Manager

akochenbach@deloitte.de
Tel.: 089 29036-8303

Ursula Fleindl-Bobinger
Manager

ufleindl@deloitte.de
Tel.: +49 89 290368353

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.