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02.03.2023
Transfer Pricing

BaFin: Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im Fokus der Bilanzkontrolle 2023

Am 5. Dezember 2022 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Prüfungsschwerpunkte, die sie im Rahmen der Bilanzkontrolle 2023 schwerpunktmäßig ins Auge fassen und prüfen wird. Hierunter fallen schwerpunktmäßig Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (IAS 24), sowie eine nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung.

Hintergründe

Im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber die Bilanzkontrolle mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) umfassend novelliert. Im Zuge dessen wurden zu Beginn des Jahres die originären Aufgaben der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in die BaFin integriert, wovon sich der Gesetzgeber eine wirksame, beschleunigte und transparente Überprüfung der Bilanzen von kapitalmarktorientierten Unternehmen verspricht. Anzeichen für eine unsachgemäße oder fehlerhafte Rechnungslegung und folglich für Bilanzmanipulationen sollen zukünftig so früh wie möglich erkannt werden.

Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurden größere Fälle bekannt, bei denen die BaFin gravierende Fehler in den Abschlüssen von Unternehmen feststellte, obwohl diese zuvor ein Testat durch den jeweiligen Wirtschaftsprüfer erhalten hatten. Auch bei „prominenten“ Sonderprüfungen wurden durch die BaFin Mängel im Bereich der Compliance festgestellt und unter anderem gravierende verfahrenstechnische Schwächen bei der Dokumentation von Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen konstatiert.

Welche Unternehmen von den Enforcement-Verfahren betroffen sind

Seit dem 1. Januar 2022 fällt das Bilanzkontrollverfahren ("Enforcement-Verfahren") in den alleinigen Verantwortlichkeitsbereich der BaFin, welche stichprobenartig oder anlassbezogen Konzern- und Jahresabschlüsse sowie Lageberichte von börsennotierten Unternehmen prüft.

Auf ihrer Internetseite stellt die BaFin eine Aufstellung der Unternehmen zur Verfügung, für die zum Stichtag 01.07.2022 als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat nach § 2 Abs. 13 WpHG war und die somit dem Enforcement unterliegen. Die Auflistung basiert auf den Meldungen der inländischen Börsen nach § 17d Abs. 2 FinDAG und Informationen ausländischer Börsen über dortige Zulassungen.

Prüfungsschwerpunkte bei der Bilanzkontrolle 2023

Bei der Festsetzung der Schwerpunkte auf nationaler Ebene richtet sich die BaFin generell nach den von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA gesetzten Prioritäten und verweist auf diese. Bereits im vergangenen Oktober hatte die ESMA Prüfungsschwerpunkte auf europäischer Ebene festgelegt und publiziert. Hierunter fallen z.B. klimabezogene Sachverhalte, direkte finanzielle Auswirkungen des russischen Angriffskrieges sowie das makroökonomische Umfeld.

Nach Angaben der BaFin werden sich die deutschen Aufsichtsbehörden im Rahmen der Bilanzkontrollverfahren darüberhinausgehend auf die Überprüfung der Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen konzentrieren. Die Internationalen Rechnungslegungsstandards wollen mit IAS 24 sicherstellen, dass die Abschlüsse Angaben enthalten, die Aufmerksamkeit auf die Möglichkeit lenken, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen durch das Vorhandensein von nahestehenden Unternehmen und Personen sowie durch Geschäftsvorfälle und offene Positionen mit solchen Unternehmen und Personen beeinflusst worden sein könnte. Wenn ein Unternehmen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt hat, hat es unter anderem die Art der Beziehung sowie Transaktionsdaten, wie den Betrag der Transaktionen, die Höhe der ausstehenden Salden, einschließlich der Verpflichtungen, die für die Abschlussadressaten notwendig sind, um die möglichen Auswirkungen der Beziehung auf den Abschluss zu verstehen, anzugeben. Wie bereits im Vorjahr soll außerdem verstärkt auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung geachtet werden.

Implikationen für die Abschlusserstellung

Während ermittelte Fehler im Rahmen der Bilanzkontrolle umgehend öffentlich gemacht werden, können darüberhinausgehend auch Prüfungsanordnungen und wesentliche Verfahrensschritte sowie Erkenntnisse aus den Ermittlungsverfahren durch die BaFin offengelegt werden. Da die Aufdeckung von Fehlern im Rahmen der Enforcement-Verfahren in kürzester Zeit zu negativen Reaktionen am Kapitalmarkt und Reputationsverlusten sowie der Entstehung eines erheblichen Mehraufwands im Rechnungswesen führen kann, gewinnt die sorgfältige Erstellung fehlerfreier Abschlüsse erhöhte Relevanz. Dementsprechend sollte die frühzeitige Erstellung einer angemessenen und risikoorientierten Dokumentation, die sich an den publizierten Prüfungsschwerpunkten orientiert, einen hohen Stellenwert bei der Erstellung der Konzern- und Jahresabschlüsse einnehmen. Besonderes Augenmerk verlangen die im Steuerrecht und im Handelsrecht nicht ganz deckungsgleichen Definitionen der Begriffe nahestehende Personen und Unternehmen und verbundene Unternehmen.​​​ Aufgrund der teilweise mit Wochenfrist vorzulegenden Unterlagen kommt daher dem Bereich Operational Transfer Pricing, und vor allem der zeitnahen Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation sowie der schnellen und möglichst automatisierten Auswertbarkeit relevanter Intercompany-Kennzahlen eine deutlich höhere Bedeutung zu als bereits bisher.

Geschäftsvorfälle sollten grundsätzlich so dokumentiert werden, dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten binnen angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann und die Ausübung bilanzieller Entscheidungen nachprüfbar ist. Da die Prüfungen jetzt anstehen, weitere Verschärfungen und beschleunigte Enforcement-Verfahren zu erwarten sind, sollten sich die CFOs, Finance-Abteilungen, Transferpreisverantwortliche, aber auch der Bereich Investor Relations bei kapitalmarktorientierten Unternehmen hierauf einstellen. Nun ist die Rechnungslegung und die Transferpreisdokumentation intensiv auf ihre Compliance hin zu überprüfen und idealerweise frühzeitig mit den Wirtschaftsprüfern und Transferpreisberatern abzustimmen.

Ihre Ansprechpartner

Markus Kircher
Partner

mkircher@deloitte.de
Tel.: +49 69 7569 57011

Dirk Bickel
Director

dbickel@deloitte.de
Tel.: +49 911 23074 332

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