DBA Deutschland/Schweiz unterzeichnet
Am 21.09.2011 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnet, das voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten wird. Neben Bestimmungen zum gegenseitigen Informationsaustausch, der Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Anleger in der Schweiz und zu Quellensteuern auf zwischengesellschaftliche Dividendenzahlungen, ist aus Verrechnungspreissicht insbesondere die Einführung einer Regelung zu einem verbindlichen Schiedsverfahren bedeutend.
Mit der Erweiterung der Verständigungsklausel in Art. 26 des DBA um ein Schiedsverfahren werden die beiden Vertragsstaaten zukünftig verpflichtet, nach erfolglosem Ausgang eines Verständigungsverfahrens im Rahmen eines Schiedsverfahrens eine Einigung zu finden. Dies bedeutet für Unternehmen, die in Deutschland und der Schweiz tätig sind, einen erheblichen Vorteil, da eine Doppelbesteuerung zukünftig vermieden werden kann. Das neu vereinbarte Schiedsverfahren soll sich grundsätzlich an der zwischen den USA und der Schweiz vereinbarten Regelung orientieren. Hiernach wird jeder Vertragsstaat der Schiedsstelle einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Die Schiedsstelle wird sich dann für einen der beiden Vorschläge entscheiden (sog. baseball arbitration).
Fundstellen
BMF, Pressemitteilung vom 21.09.2011
Abkommen zwischen Deutschland und Schweiz in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt