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25.10.2018
Transfer Pricing

EU Joint Transfer Pricing Forum: Statistik der Mitgliedstaaten zum aktuellen Stand der Verständigungsverfahren

Der Bericht zu BEPS Aktionspunkt 14 (Making Dispute Resolution Mechanisms More Effective) enthält eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, abkommensbezogene Doppelbesteuerungsstreitigkeiten zeitnah, effektiv und effizient zu lösen. Alle Mitglieder sind weiterhin dazu verpflichtet, über den Stand der Verständigungsverfahren Bericht zu erstatten. Der nachfolgende Beitrag stellt die 2016er MAP Statistik erstmals unter diesem neuen Rahmen vor und diskutiert die Erkenntnisse.

Hintergrund

Das EU Joint Transfer Pricing Forum (JTPF) überwacht regelmäßig die Anzahl der Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedures, MAP) unter der Schiedskonvention und die Anzahl der Vorabverständigungsvereinbarungen (Advance Pricing Agreement, APA), bei welchen es sich um effektive zwischenstaatliche Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung handelt. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs).

Statistik der Mitgliedstaaten in Bezug auf MAPs

In der Vergangenheit hat das Thema der Doppelbesteuerung durch die Globalisierung erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit der Frage der Besteuerung in diesen Fällen kommt es oft zu Interessenskonflikten zwischen den Finanzverwaltungen der beteiligten Staaten. In dem Zusammenhang steht auch der seit Anfang 2016 als Mindeststandard festgeschriebene BEPS Aktionspunkt 14 der OECD zur Streitvermeidung und –schlichtung (Making Dispute Resolution Mechanisms More Effective). Die Maßnahme zielt darauf ab, dass alle Mitglieder des Inclusive Framework on BEPS (IF) sich dazu verpflichten, diese Standards zu implementieren, um Streitigkeiten effizient und effektiv zu lösen.

Angesichts der hohen Anzahl von unbearbeiteten Fällen und langen Bearbeitungszeiten besteht das allgemeine Interesse der Kommission, den Bedarf an MAPs in erster Linie zu reduzieren und in diesem Zusammenhang auch nach alternativen Lösungsansätzen zu suchen.

Bei dem vereinbarten Berichtsrahmen für MAPs wird zwischen Zuordnungs- / Zuweisungsfällen (Transfer Pricing Fälle) und „anderen“ Fällen unterschieden. Bei Verrechnungspreisfällen bezieht sich der Antrag des Steuerpflichtigen auf die Zuweisung von Gewinnen. Hierbei kann es sich um die Gewinnermittlung einer Betriebsstätte (siehe z.B. Artikel 7 des OECD-Musterabkommens) oder die eines verbundenen Unternehmens handeln (siehe z.B. Artikel 9 des OECD-Musterabkommens). Alle Fälle, die nicht auf diese Beschreibung zutreffen, sind den anderen Fällen zuzuordnen.

Beim 51. Meeting des JTPF wurden die Statistiken für das Jahr 2016 veröffentlicht. Diese umfassen alle Mitgliedstaaten, die vor 2017 dem IF beigetreten sind.

Bis Januar 2016 gab es insgesamt bereits 8.002 laufende MAP Anträge, zu diesen kamen im Jahresverlauf weitere 1.496 Fälle hinzu. Insgesamt wurden im Jahr 2016 2.308 dieser MAP Fälle geschlossen. Betrachtet man das Verhältnis der MAPs bezüglich Verrechnungspreis-Sachverhalten zu den übrigen MAPs wird deutlich, dass Doppelbesteuerung im Bereich Transfer Pricing eine sehr große Rolle spielt, da aus diesem Bereich mehr als die Hälfte aller Anträge stammen.

Mit Blick auf die im Jahr 2017 geschlossenen Verrechnungspreisfälle lässt sich folgende Tendenz in der Bearbeitungszeit feststellen: MAP-Anträge, die vor dem 01.01.2016 eingereicht wurden, benötigten im Durchschnitt 40,9 Monate und Anträge, die nach dem 01.01.2016 eingereicht wurden, benötigten 7,8 Monate bis zum Erlangen einer Einigung. Zu berücksichtigen ist, dass das Jahr 2016 durch die Umstellung auf das MAP Statistic Reporting Framework einen Sondereffekt beinhaltet, welcher Auswirkung auf die Anzahl der erfassten MAPs in der Statistik hat. Über alle Arten von Verständigungsverfahren und alle Zeitpunkte der Antragstellung hinweg betrachtet, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit 22,2 Monate. Insgesamt ist festzuhalten, dass neu eingereichte Verständigungsverfahren deutlich schneller verhandelt werden, als dies früher der Fall war.

Die gesamte Anzahl der APAs, die bis Anfang 2016 gewährt wurden, beläuft sich auf 2.292 (EU und NON-EU), dabei wurden im Jahr 2016 1.384 neue APAs beantragt. Insgesamt wurden in diesem Jahr 1.587 der in und vor 2016 beantragten APAs genehmigt, 52 abgelehnt und 116 von den Steuerpflichtigen zurückgezogen. Durchschnittlich beträgt die Bearbeitungszeit eines APAs derzeit rund 28 Monate.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat der Steuerpflichtige mit langen Bearbeitungszeiten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung und somit der endgültigen Festsetzung der Besteuerung zu rechnen. Oft ist der lange Bearbeitungszeitraum auch damit verbunden, dass sich an die Betriebsprüfung zusätzlich noch ein MAP anschließt. Der finanzielle und personelle Mehraufwand belastet dabei den Steuerpflichtigen wie auch die beteiligten Staaten gleichermaßen. Mit Blick auf die vorliegenden Statistiken ist jedoch ein Trend zu erkennen, der darauf schließen lässt, eine Verbesserung bezüglich der Dauer der Bearbeitungszeiten zu erkennen.

Die Kommission des EU JTPF hat in seinem Treffen am 08.03.2018 im Zusammenhang mit Verrechnungspreisprüfungen sog. „Simultaneous Controls“ (SC, zu Deutsch: gleichzeitige Prüfungen) und „Joint Audits“ (JA, zu Deutsch: gemeinsame Prüfungen) besprochen. Aus ihrer Sicht sind beide Methoden nicht nur für die Verhinderung von Doppelbesteuerungen geeignet, sondern auch hinsichtlich der Vermeidung von MAPs eine mögliche Alternative. Diese alternativen Lösungsansätze könnten tatsächlich dazu beitragen, die Anzahl der MAP Anträge zu reduzieren und den Überhang an ungelösten Schiedsverfahren, abzutragen.

Ihre Ansprechpartner

Henrik Handte
Director

hhandte@deloitte.de
Tel.: 089 29036-8553

Andreas Göttert
Manager

agoettert@deloitte.de
Tel.: +49 89 290366986

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