Indien veröffentlicht neue Safe-Harbour-Regelungen bzgl. Verrechnungspreisen
Am 19.09.2013 hat India’s Central Board of Direct Taxes die finalen neuen Safe-Harbour-Regelungen veröffentlicht. Die neuen Regelungen sollen – bei Einhaltung bestimmter Bedingungen – zu einer automatischen Akzeptanz von Verrechnungspreisen führen und damit sowohl für Steuerzahler als auch Steuerbehörden Aufwandsersparnisse bringen. Die neuen Regelungen werden im Überblick dargestellt.
Transaktionsart | Bedingungen | Safe Harbour |
Operating Margin/Operating Expenses | ||
Software Entwicklungsdienstleistungen; sofern nur mit unbedeutendem Risiko behaftet | • Aggregierter Transaktionswert < Rs. 500 crores (~ 60 Mio Euro) | • Nicht weniger als 20 % |
• Aggregierter Transaktionswert > Rs. 500 crores (~ 60 Mio Euro) | • Nicht weniger als 22 % | |
IT-gestützte Dienstleistungen (ITES); sofern nur mit unbedeutendem Risiko behaftet | • Aggregierter Transaktionswert < Rs. 500 crores (~ 60 Mio Euro) | • Nicht weniger als 20 % |
• Aggregierter Transaktionswert > Rs. 500 crores (~ 60 Mio Euro) | • Nicht weniger als 22 % | |
Knowledge Process Outsourcing Dienstleistungen (KPO); sofern nur mit unbedeutendem Risiko behaftet | • Nicht weniger als 25 % | |
Auftragsforschung-/entwicklung bzgl. | ||
• Softwareentwicklung | • Nicht weniger als 30 % | |
• Pharmazeutische Generika | • Nicht weniger als 29 % | |
jeweils nur mit unbedeutendem Risiko behaftet | ||
Herstellung und Export von | 90 % der Gesamtumsätze sind Erstausrüster-Umsätze (OEM) | |
• Automobilen Kernkomponenten | • Nicht weniger als 12 % | |
• Anderen automobilen Komponenten | • Nicht weniger als 8,5 % | |
Darlehensvergabe | • An ausländisches Konzernunternehmen | Der Zins darf nicht weniger betragen als die „base rate“ der State Bank of India (SBI) am 30. Juni des jeweiligen Vorjahres zzgl. |
• Mittelherkunft in indischen Rupien | • 150 Basispunkte (wenn Darlehensbetrag < 50 crores Rs (~ 6 Mio Euro)) | |
• Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen Darlehensvergabe zum gewöhnlichen Geschäft gehört | • 300 Basispunkte (wenn Darlehensbetrag > 50 crores Rs (~ 6 Mio Euro)) | |
• Ausgenommen sind Fazilitäten ohne feste Rückzahlungsregelungen |
Fazit
Multinationale Unternehmen müssen sich in den letzten Jahren verstärkt mit aggressiven Steuerprüfungen in Indien auseinandersetzen. Für deutsche Konzerne führen daraus resultierende Steueranpassungen oft zu einer definitiven Doppelbesteuerung. Fraglich ist allerdings, inwieweit diese Safe-Harbour Regelungen in der Praxis von Nutzen sind. So erscheinen sowohl die Margen als auch die Zinsen als relativ hoch und dürften oftmals nicht durch klassische Datenbankstudien zu validieren sein. Dies kann folglich in dem anderen Land zu entsprechenden Verrechnungspreisrisiken führen, insbesondere, da die indische Einheit nur „unbedeutende Risiken“ tragen darf, um in den Anwendungsbereich der Safe-Harbour Regelungen zu gelangen.