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22.06.2026
Transfer Pricing

OECD: Änderungsvorschläge Kapitel VII Verrechnungspreisleitlinien zu konzerninternen Dienstleistungen

Als Reaktion auf die wachsende Bedeutung konzerninterner Dienstleistungen aus Verrechnungspreissicht hat die OECD im Jahr 2026 einen überarbeiteten Entwurf zu Kapitel VII der Verrechnungspreisleitlinien veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Der Entwurf entwickelt die bestehende Guidance im Einklang mit den Grundprinzipien der Kapitel I bis III weiter, legt einen stärkeren Fokus auf die Identifikation der Transaktionen („accurate delineation“), geht auf viele in der Praxis kritischen Punkte ein und versucht zudem mehr Klarheit hinsichtlich des Benefit Tests zu schaffen.

Benefit Test

  • Definition: Die Definition des Benefits wird präzisiert und anhand konkreter Kriterien wie Umsatzsteigerung, Kostenreduktion oder Effizienzgewinne greifbarer gemacht.
  • Ex-ante & Mehrperiodenperspektive: Maßgeblich ist der erwartete (ex ante) Nutzen; zudem wird ausdrücklich anerkannt, dass eine mehrperiodige Betrachtung sachgerecht sein kann.
  • Zahlungs- und Leistungsbereitschaft: Die Verfügbarkeit günstigerer interner oder externer Alternativen beeinflusst den Benefit Test grundsätzlich nicht; entscheidend bleibt, ob für die konkrete Leistung eine positive Zahlungsbereitschaft besteht oder Bereitschaft, Leistung selber inhouse zu erbringen.
  • Shareholder Activities: Der Entwurf stellt klar, dass Leistungen nicht allein deshalb als Shareholder Activities qualifiziert werden, weil sie vom zentralen Management der Gruppe erbracht werden.
  • Duplikation von Leistungen: Die Beurteilung von Leistungsduplikationen erfolgt einzelfallbezogen und hängt u. a. von Art, Zielsetzung und Dauer der Leistung ab; dies wird durch Beispiele, etwa im Bereich Risikomanagement und Compliance, wo Leistungen sowohl auf Gruppen- als auch auf lokaler Ebene sinnvoll sein können, weiter konkretisiert.
  • Incidental Benefits und On-Call Services: Zufällig entstehende Vorteile (Incidental Benefits) werden als Vorteile definiert, für die es i.d.R. keine Zahlungsbereitschaft vorliegt; während bezüglich Abrufleistungen (On-Call Services) klargestellt wird, dass der Nutzen jährlich variieren kann und daher Mehrjahresanalysen angemessen sein können.

Verrechnungspreismethoden

  • Methodenauswahl: Die Wahl der Verrechnungspreismethode soll ausschließlich auf Basis der tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten erfolgen.
  • CUP-Methode: die CUP-Methode bleibt grundsätzlich anwendbar, setzt jedoch eine hohe Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Qualität der Leistungen voraus.
  • Cost-Plus-Methode: Abgesehen von Low-Value-Adding Services wird – im Gegensatz zu den Verwaltungsgrundsätzen 2024 – keine generelle Präferenz für die Cost-Plus-Methode vorgesehen.
  • Profit-Split-Methode: Für wertschöpfende Dienstleistungen wird die mögliche Angemessenheit der Profit-Split-Methode ausdrücklich hervorgehoben und durch Fallbeispiele im Anhang veranschaulicht.
  • Unrentable Leistungen: Der Entwurf bestätigt klar, dass Dienstleistungen nicht zwingend profitabel sein müssen, sofern dies den fremdüblichen Bedingungen entspricht.

Dokumentationsanforderungen

  • Überzogene Anforderungen: Der Entwurf erweitert Empfehlungen für Dokumentationsansätze für konzerninterne Dienstleistungen, lässt jedoch eine klare Begrenzung überzogener Anforderungen vermissen und betont lediglich die Orientierung an der Materialität der Transaktionen.
  • Dokumentation des Benefit Tests: Für den Benefit Test werden folgende Dokumentationselemente vorgeschlagen:
  • Beschreibung des erwarteten wirtschaftlichen Nutzens sowie Begründung, falls dieser nicht realisiert wird
  • Dokumentation der Kommunikation zwischen Dienstleistungserbringer und -empfänger
  • Nachweis durch technische Dokumentation, Deliverables und klare Abgrenzung der erbrachten Leistungen
  • Dokumentation der Verrechnungspreisbildung: Im Hinblick auf die Preisbildung werden folgende Dokumentationsbestandteile vorgeschlagen:
  • Darstellung der Kostenallokation bei indirekter Verrechnung
  • Detaillierte Beschreibung der Kostenbasis, einschließlich:
    -  Abgrenzung von Kosten mit und ohne Aufschlag
    -  zugrunde liegende Belege (z.B. Rechnungen)

Fazit

Die stärkere Betonung der Methodenoffenheit – insbesondere zugunsten der Profit-Split-Methode – verdeutlicht, dass die Vielschichtigkeit von Konzerndienstleistungen zunehmend anerkannt wird und die grundlegenden Prinzipien der Verrechnungspreisanalyse, wie Funktions- und Risikoanalyse sowie Substance-over-Form, auch auf Konzerndienstleistungen anzuwenden sind. Dies dürfte in der Praxis zu weniger Klarheit führen und Raum für Streitpotential bieten. Hinzu kommen sehr umfassende Erwartungen an den Benefit Test, die oft nicht zur Unternehmensrealität passen. Dies ist weniger fremdunübliches Verhalten als Vielmehr die Vermeidung von Bürokratie. Wirkliche Vereinfachungen etwa zu Margenkorridoren fehlen. Der Hinweis auf die Low Value Adding Service bleibt zwar bestehen löst aber die vielfachen Praxisprobleme nicht.

Fundstelle

Public consultation on taxation: Revisions to Chapter VII of the OECD Transfer Pricing Guidelines

Ihre Ansprechpartner

Björn Heidecke
Partner

bheidecke@deloitte.de
Tel.: +4940320804953

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Tel.: +49 89 290367164

Yvonne Weigelt
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