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03.03.2022
Transfer Pricing

OECD: Brasilien Beitrittskandidat bei Transferpreisen und Doppelbesteuerung

Mit Schreiben des Rates der OECD zum 25.01.2022 erhielt die brasilianische Regierung eine Einladung zur Formalisierung des Beitrittsprozesses. Diese wurde von den Botschaftern der 37 OECD-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen. Die Einladung ist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen der OECD-Mitglieder auf der Grundlage des faktenbasierten Rahmens für die Prüfung potenzieller Mitglieder und der Fortschritte, die Brasilien seit seinem ersten Antrag auf OECD-Mitgliedschaft erzielt hat. Eine derartige Einladung wurde auch an fünf weitere Länder ausgesprochen: Argentinien, Peru, Rumänien, Bulgarien und Kroatien.

​​​Wenn Brasilien der Einladung folgt und eine Mitgliedschaft aktiv anstrebt, kann der Prozess mangels formulierter Fristsetzung noch mindestens drei Jahre dauern. In einem nächsten Schritt werden dann individuelle Bewertungskriterien ausgearbeitet. Hierbei müssen die Beitrittskandidaten begründen, dass sie die Werte, die Vision und die Prioritäten der OECD einhalten werden. Schwerpunktartig umfassen diese Themen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte und Korruptions- und Armutsbekämpfung.

Aufgrund der in vielerlei Hinsicht vom OECD-Standard deutlich abweichenden brasilianischen Verrechnungspreisvorschriften besteht insofern noch erheblicher Handlungsbedarf vor einem OECD-Beitritt. Im Bereich der internationalen Besteuerung hat sich Brasilien allerdings in den vergangenen Jahren bei der Methodenwahl im Bereich der Verrechnungspreise und der Vermeidung von internationaler Doppelbesteuerung im Rahmen von Konsultationen etwas an die Standards der OECD angenähert und gemeinsam mit der OECD Schritte für eine weitere Annäherung eruiert. Die individuellen Bewertungskriterien zur Aufnahme dürften auch hierzu Gelegenheit für weitere Entwicklungen geben.

Zwischen Deutschland und Brasilien besteht aktuell kein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses wurde von Deutschland 2005 gekündigt und der Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens ist noch nicht absehbar. Eine Annäherung und die Aufnahme von Verhandlungen für ein neues Doppelbesteuerungsabkommen wäre für die deutschen Unternehmen sehr begrüßenswert.

Besonders zu erwähnen ist in diesem Kontext, dass die Schweiz mit Anwendbarkeit zum 01.01.2022 mit Brasilien ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Das neue DBA soll die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Brasilien fördern. Es berücksichtigt außerdem die Ergebnisse des Projekts «Base Erosion and Profit Shifting» der G20 und der OECD, das die Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung erreichen möchte. Das DBA enthält auch eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard für einen Informationsaustausch auf Anfrage.

Fazit

​Aktuell entfällt ein signifikanter Anteil der Markteintritts- und Bearbeitungskosten für Brasilien auf bürokratische Prozesse und die steuerliche Beratung. Mehr Sicherheit durch effektive Vermeidung der Doppelbesteuerung, hinsichtlich Fragen zur Vergütung für und Eigentum an Immateriellen Werten sowie eine weitere Angleichung der brasilianischen Verrechnungspreisregelungen an die OECD sind insbesondere erstrebenswert. ​

Ihre Ansprechpartner

Markus Kircher
Partner

mkircher@deloitte.de
Tel.: +49 69 75695 7011

Dirk Bickel
Director

dbickel@deloitte.de
Tel.: +49 911 23074 332

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