Reform der australischen Verrechnungspreisregelungen
Mit den angekündigten Reformen verfolgt der australische Gesetzgeber vor allem die Absicht, die derzeitigen australischen Verrechnungspreisregelungen (Division 13 der Income Tax Laws), die größtenteils bereits Anfang der 80er Jahre in Kraft getreten sind, an bewährte internationale Standards anzupassen, um momentan bestehende rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen. Des Weiteren sollen die Regelungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen mit den von Australien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen abgestimmt sein und die OECD Verrechnungspreisrichtlinien unmittelbar zur Interpretation herangezogen werden können.
Vor diesem Hintergrund wird in dem Konsultationspapier eine auf Prinzipien basierende Regelung mit folgenden Kernelementen vorgeschlagen:
- Die derzeit geltenden Regelungen stellen auf den fremdüblichen Preis für jede einzelne Transaktion ab, wohingegen nach den neuen Regelungen ein fremdübliches Ergebnis für die Gesamtheit aller Transaktionen zwischen den Parteien zu bestimmen ist.
- Die neuen Regelungen werden mit den Änderungen der OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2010 abgestimmt, welche die Anwendung der am besten geeigneten Methode vorsehen, und damit die Bedeutung der gewinnorientierten Verrechnungspreismethoden steigern.
- Die neuen Regelungen könnten bestimmen, dass die am besten geeignete Methode zur Anwendung kommen soll, wobei zugleich Richtlinien zur Bestimmung dieser gegeben werden und bestimmt wird wann eine Vergleichbarkeit nach den Verrechnungspreismethoden gegeben ist.
Desweiteren sind wichtige Änderungen in folgenden Bereichen geplant:
- Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung einer zeitnahen Dokumentation als Nachweis für die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes, wobei eine Nichteinhaltung zu besonderen Sanktionen führen würde.
- Die Einführung einer zeitlichen Begrenzung für Anpassungen von Verrechnungspreisen.
Ansprechpartner
Axel Nientimp I Düsseldorf